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Vierter Teil.
pflichtete: „Den Namen und Stand des außerehelichen Vaters
nennt uns in Berlin keine amtliche oder private Mitteilung. Aber
es schallt uns in vielstimmigem Chor entgegen: Die Wohlhaben-
den sind es, welche auf Kosten der Reinheit und Unantastbarkeit
des Familienlebens der Armen ihre Geschlechtsgenüsse über
die durch Rechtsordnung gesteckten Schranken zu erweitern
suchen 2,“ Der Vorwurf Neumanns hat sich jedoch, wie Speich
sehr richtig bemerkt, als nicht gerechtfertigt erwiesen. Unter-
suchungen für Leipzig und Frankfurt a. M. und auch unsere
Ergebnisse zeigen das Gegenteil. Auch die Ergebnisse Neumanns
selbst stehen im Widerspruch zu seiner Anschuldigung, da auch
er fand, daß der größere Teil der Väter den unteren Klassen an-
gehörte. Er führte dies aber auf den Umstand zurück, daß es
sich bei seinen Untersuchungen, die er auf die Register der
Amtsvormundschaften stützte, gerade um Kinder aus den ärm-
lichsten Verhältnissen handelte. Es muß allerdings zugegeben
werden, daß es bessergestellten Vätern eher gelingen wird, die
Differenzen auf gütlichem Wege zu regeln und somit die In-
anspruchnahme der Vormundschaft wegfallen kann, so daß
dann auch keine Details über solche Väter in amtliche Akten
gelangen können 30.
Auch der Prostitution bedient sich, wo diese billig, keines-
wegs ausschließlich der Reiche oder Angehörige der Mittel-
stände, sondern ebenfalls der Proletarier. Das lehrt jede
Einsicht in die in Frage stehenden Verhältnisse schon auf den
ersten Blick, Zwar hat festgestellt werden können, daß die
eigentlichen Zentren der Prostitution nicht in ausgesprochenen
Fabrikstädten, sondern in Groß- und Mittelstädten mit starker
sozialer Klassenmischung liegen. Die Nachfrage nach den Pro-
stituierten wird durch Männer aus denjenigen Bevölkerungs-
29 Neumann, Die unehelichen Kinder in Berlin und ihr Schutz, 62. Bd.
des Jahrbuchs für Nationalökonomie und Statistik, Jena 1894, S. 517.
30 Speich, S. 119.