320 VI, Kapitel, a
Gelegenheit für mehrere Menschen“ oder eine „sukzessiv
konjunktive Gelegenheit für mehrere Menschen“ sein. Eine
‚simultan konjunktive Gelegenheit für mehrere Menschen“ liegt vor,
wenn eine Gelegenheit von mehreren Menschen gleichzeitig ausgenützt
werden kann, eine „sukzessiv konjunktive Gelegenheit für
mehrere Menschen“ liegt hingegen vor, wenn eine Gelegenheit von
mehreren Menschen in aufeinander folgenden Zeitpunkten
ausgenützt werden kann.
Jede Gelegenheit in der Welt ist also entweder eine „Gelegenheit
für einen Menschen“ oder eine „Gelegenheit für mehrere Menschen“,
keine Gelegenheit aber ist eine „Gelegenheit für alle Menschen“. Allerdings
spricht man davon, daß besonderes in der Welt Gegebenes, z. B.
das Gegebene „Luft“, für alle Menschen „verfügbar“ sei. Indes sind
in Wahrheit für jeden besonderen Menschen in jedem gegebenen Zeitpunkte
nur besondere „Teile“ der „Luft“ verfügbar, z. B. ist für jenen,
der am 17. Jan. 1930 in Berlin weilt, gewiß an jenem Tage nicht die
„Luft“ in Hongkong „verfügbar“, Sagt man also, daß besonderes Gegebenes
jederzeit für alle Menschen „verfügbar“ sei, so meint man entweder,
daß für jeden Menschen in jedem Zeitpunkte Gegebenes solcher
Art verfügbar sei, oder man meint, daß jeder Mensch jederzeit sich
Gegebenes solcher Art verfügbar machen kann. Wenn nun von
zwei Menschen, in Beziehung zu welchen ein besonderes, durch Leistung
verwirklichbares Allgemeines ein Wert ist, in besonderem Zeitpunkte
nur der eine Mensch in der Beziehung der Gelegenheit für jene
Leistung steht, so nennen wir jenes innerhalb der Gelegenheit besonderem
Einzelwesen zugehörige Allgemeine, mit dessen Sonderung
von anderem besonderen Einzelwesen dieselbe Leistungs-Gelegenheit für
den anderen Menschen nicht besteht, den „Leistun gs-Gelegenheits-Vorteil“
des „Gelegenheitsbezogenen“, hingegen jenes Allgemeine in
Sonderung von jenem anderen besonderen Einzelwesen den „Leistungs-Gelegenheits-Nachteil“
des „Gelegenheitsunbezogenen“, Als
„Vorteil“ einer besonderen Seele und als „Nachteil“ einer anderen
besonderen Seele bezeichnen wir überhaupt jedes auf beide Seelen als
Wert bezogene Allgemeine, woferne es a) solchem Einzelwesen zugehört,
dem zugehörig es wegen der sonstigen Lage eine Bedingung
für Lustgewinn der einen Seele abgeben kann, hingegen b) solchem
Einzelwesen nicht zugehört, dem zugehörig es wegen der sonstigen
Lage eine Bedingung für Lustgewinn der anderen Seele abgeben kann.
Jener Mensch, für dessen Seele das in der Welt verwirklichte besondere
Wertallgemeine wegen der sonstigen Lage die Bedingung eines
Lustgewinnes abgeben kann, ist „im Vorteil“, er ist der „Bevorteiligte“,
jener Mensch hingegen, für dessen Seele das in der Welt
verwirklichte besondere Wertallgemeine wegen der sonstigen Lage