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III. Die deutschen konsumgenossenschaftlichen Zentral
organisationen.
Die Konsumgenossenschaften stehen heute nicht mehr isoliert da.
Sie haben sich zusammengeschlossen zu Regionalverbänden, diese
wieder zu Nationalverbänden. Es ist nötig, daß ich hier kurz auf
die konsumgenossenschaftlichen Zentralorganisationen eingehe, da ihre
Kenntnis für das Verständnis dieser Arbeit notwendig ist, die ich
aber nicht als allgemein bekannt voraussetzen darf.
Wir haben zwei spezifisch konsumgenossenschaftliche Reichsver
bände in Deutschland zu unterscheiden:
1. den „Zentralverband deutscher Konsumvereine" in Ham
burg und
2. den „Reichsverband deutscher Konsumvereine" in K ö l n-
M ü l h e i m?)
Außerdem besteht noch ein dritter Reichsverband, welchem kon
sumgenossenschaftliche Organisationen angeschlossen sind: der „Allge
meine Verband der deutschen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaf
ten". Dieser Verband ist aber in der Hauptsache eine Zentral
organisation deutscher Produzentengenosseuschaften. Es bedarf denn
auch eigentlich kaum der Erwähnung, daß die Konsumentengenossen
schaften mit ihrer grundsätzlichen Tendenz in diesem Verbände, dessen
große Bedeutung auf einem ganz anderen Gebiete liegt, keine
geeignete Vertretung finden?») Im Gegenteil, sie werden in ihrer
folgerichtigen Weiterentwicklung gehemmt. Weshalb die Vereine —
es handelt sich meist um kleinere Organisationen — trotzdem im
„Allgemeinen Verbände" bleiben, ist kaum verständlich. Vielleicht
ist es die geringe Zuneigung zum sogenannten „sozialdemokratischen"
Zentralverbande, der sie von einem Uebertritt zu diesem Verbände
abhält. Es ist aber anzunehmen, daß der Austritt aus dem „All-
i) Neben diesen konsumgenossenschaftlichen Reichsorganisationen besteht
noch ein kleiner Verband im Elsaß, der „Verband elsässische. r Kon
sumvereine", den ich der Vollständigkeit halber erwähne. Der Verband
umfaßte Ende 1913 45 Vereine mit reichlich 9000 Mitgliedern und etwas mehr
als 4 Millionen Mark Umsatz.
*a) Den Begriffen der Produzenten- und Konsumentengenossenschaft liegt
als Kriterium zugrunde, ob diejenigen, „welche sich zu einer Genossenschaft zu
sammenschließen, dies in ihrer Eigenschaft als Produzenten oder als Kon
sumenten tun, mit anderen Worten, ob sie durch Gründung der Genossenschaft
ihre wirtschaftliche Lage als Produzenten oder als Konsumenten verbessern
wollen". (Eduard Jacob: Volkswirtschaftliche Theorie der Genossenschaften
(Tübinger staatswissensch. Abhandlungen), Stuttgart 1913 S. 186.)