fullscreen: Die neuere Entwicklung des Petroleumhandels in Deutschland

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blieb, auch mit solchen Händlern Geschäfte zu machen, die von 
ihr selbst nichts wissen wollten. 
Mit den kleineren Zwischenhändlern machte man weniger 
Umstände. Man liess ihnen die Wahl, ob sie einen Vertrag ein- 
gehen wollten oder nicht. Verhielten sie sich ablehnend, so 
mussten sie ihren Absatz, hoffnungslos schwinden sehen, ohne 
irgend eine Entschädigung dafür zu erhalten. Die Einsichtigeren 
entschlossen sich daher meist zu einem Vertrag, der ihnen we 
nigstens für einige Jahre eine angemessene Ausfallentschädigung 
bot und ihnen obendrein gewisse kleine Vorteile beim Einkauf 
sicherte. Die Mindestverkaufspreise waren ihnen vorgeschrieben, 
Mehrforderungen durften sie stellen. Das Resultat solcher Ab 
machungen liegt auf der Hand : die Grosshändler wurden zu einem 
willenlosen Werkzeug der D.-A.-P.-G. Versuchten sie wirklich 
einmal die Fesseln abzustreifen, so wurden sie durch eine bru 
tale Preispolitik bald mürbe gemacht. Ein Kampf ist für sie, da 
sie keinen festen Rückhalt haben und ihr Absatzgebiet beschränkt 
ist, auf die Dauer aussichtslos. Um so mehr, da ihn die D.-A.- 
P.-G., wenn auch unter augenblicklichen eigenen Verlusten, aus 
fechten muss. Hat sie doch an der Vernichtung des Zwischen 
handels ein vitales Interesse. 
Bislang war immer nur von der D.-A.-P.-G. die Rede. Sie 
ist bei weitem die bedeutendste in Deutschland arbeitende Pe 
troleumgesellschaft, operierte am ersten mit solchen Verträgen, 
und ihr Vorgehen ist für die andern Gesellschaften typisch. Das 
Verhältnis dieser Gesellschaften zu einander ist später noch zu 
besprechen. 
In ausgedehnter Weise brachte auch die Schwestergesellschaft 
der D.-A. P.-G., die Mannheim-Bremer-Petroleum-Aktiengesell 
schaft, solche Verträge zur Anwendung. Sie erregten s. Zt., als zu 
erst etwas darüber in die Oeffentlichkeit drang, einen solchen 
Sturm der Entrüstung, dass sie — 1897 — sogar zu einer Inter 
pellation im Reichstage Veranlassung gaben. Die Folge war, 
dass einige verfängliche Klauseln beseitigt wurden, sonst aber 
alles beim alten blieb. 
Bemerkenswert ist, dass die Fesselung des freien Handels 
nicht allein von den beiden eben erwähnten Gesellschaften, son 
dern in ganz ähnlicher Weise auch von den anderen grossen Im 
portfirmen angestrebt wird. Selbst die Pure Oil Company, die, 
weil »unabhängig«, von den enragierten »Monopolgegnern« ge-
	        
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