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3. Glyzerin;
4. Ferrochrom;
5. Hämatiteisen;
6. Magnetisches Eisen;
7. Kautschuk;
8. Leder und unbearbeitete oder unvollständig gegerbte
Häute mit Ausschluß der fertig zugerichteten Häute.
(Deutscher Reichsanzeiger, Nr. 23 vom 28. Jänner 1915.)
Konstantinopel, 9. März. Die Pforte hat eine neue
Kriegskonterbandeliste aufgestellt, welche die absolute
und die relative Konterbande genau bezeichnet. Lebens
mittel einschließlich Wein, Gold und Silber sowie
Papiergeld, Eisenbahnmaterial, Telegraphie-, Tele-
phonie- und Funkentelegraphieapparate, Stacheldraht,
Naphtha, Benzin. Petroleum, Fernstecher, Karten,
Kupfer. Blei. Magneteisen, Chromeisen, Felle und Leder
sind relative Konterbande.
Jedes neutrale Schiff, welches durch falsche Papiere
Kriegskonterbandeartikel an den Feind bringen konnte,
wird bei der Rückkehr mit Beschlag belegt werden.
(Neues Wiener Tagblatt vom 7. März 1915.)