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BIK SOLAR SS 46
IL. Überblick über Verwaltungsaufwand, Steuer- und
Lastenverteilung im Deutschen Reich
Il. Der Verwaltungsaufwand und die Verteilung der Staatsaufgaben
a. Der Personalstand der öffentlichen Verwaltung im Deutschen Reich
am 31. März 1927 und am 31. März 1928
Die Erhebung des Personalstandes der öffentlichen Verwaltung im Deutschen Reich nach
dem Stande vom 31. März 1927 umfaßt die Personalkräfte der Hoheitsverwaltungen des
Reiches und der Länder (einschl. Hansestädte) sowie der Kämmereiverwaltungen der Ge-
Neinden mit mehr als 2000 Einwohnern und der Gemeindeverbände. Von der Erfassung
der Verwaltungskräfte in den Gemeinden mit weniger als 2 000 Einwohnern wurde abgesehen,
da die Verwaltung dieser Gemeinden häufig durch Gemeindeangehörige im Ehrenamt
der im Nebenberuf erfolgt; die Lehrpersonen in diesen Gemeinden sind dagegen erfaßt
worden, Erhebungen von Personalkräften in Betrieben irgendwelcher Art (z. B. Reichs-
Jahn, Reichspost, Domänen, Straßenhahnen, Elektrizitäts- und Gaswerke) wurden nicht
angestellt.
Wie aus Übersicht 1 auf S.20/21 hervorgeht, waren in der öffentlichen Verwaltung im Deut-
schen Reich am 31. März 1927 insgesamt 925 095 Beamte und Angestellte tätig. Hierzu
zommen 114105 Militärpersonen (Reichsheer und Reichsmarine), 34 243 ehrenamtlich oder
aebenberuflich tätige Personen und‘ 231 675 Arbeiter für dauernde Verwaltungszwecke.
Die Gemeinden und die Gemeindeverbände haben mit 395530 — 42,8 vH den stärksten
Anteil an der Gesamtzahl der Beamten und Angestellten (ohne Militärpersonen). Die
Länder kommen ihnen mit 367 169 == 39,7 vH recht nahe, während das Reich nur 121 509
= 13,1 vH der Gesamtzahl beansprucht. Auf die Hansestädte, in denen Hoheitsverwaltung
und Kämmereiverwaltung schwer zu trennen sind, entfallen 40 887 = 4,4 vH. Die hohe Anzahl
der Personalkräfte in den Gemeinden (Gemeindeverbänden) findet ihre Begründung in der
Zählung der von einer Landesschulkasse besoldeten Volksschullehrer in Preußen, Waldeck
und Schaumburg-Lippe bei den Gemeinden; in Oldenburg ist das Volksschulwesen eine ge-
Neindliche, in den übrigen Ländern eine staatliche Einrichtung.
Von Interesse ist das Verhältnis der einzelnen Personalkategorien zueinander in den ver-
schiedenen Gebietskörperschaften. Folgende Übersicht gibt darüber Aufschluß:
Gebietskörnerschaft
Planmäßige
Beamte
Außerplan-
näßige Be-
amte und
Beamten-
anwärter
Beamte |
insgesamt
Angestellte
in UyET
Reich (ohne Militärpersonen).........
Länder (ohne Hansestädte) ..........
Gemeinden (Gemeindeverbände) (ohne
Hansestädte) .....
Hansestädte |
Insvesamt.
14,2
30,5
10,1
“A
746
3,9
0,4
2,0
14
BG
78,1
90,9
79,1
69,0
y Z
97
21,9
9,1
20,9
31,0
! 168
Bemerkenswert ist der hohe Anteil der Beamtenschaft in den Ländern und der sehr starke
Anteil der Angestellten in den Hansestädten. Begründet liegt dies bei den Ländern darin,
laß sie vorwiegend jene Verwaltungszweige in ihren Aufgabenkreis einbeziehen, die die
Aufrechterhaltung der Staatsautorität (Polizei, Rechtspflege) und die Erziehung (Schule)
Jezwecken und demzufolge in der überwieyrenden Mehrheit mit Beamten besetzt sind.
Finanzen und Stenarn