Full text: Der Pommersche Landbund

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Lankow, den 22. Juni 1919. 
Der Arbeitgeber zahlt außer dem tarifmäßigen für den hiesigen Kreis 
bindenden Vertrag, laut welchem der erste Mann jährlich 2490 Mk., der 
erste Hofgänger 850 Mk. usw. erhalten sollen, nach beendeter Getreide 
ernte 100 Mk., und nach beendeter Hackfruchternte abermals 100 Mk. an 
jede Familie. 
Außerdem soll jede Familie noch eine Cxtrazulage von 10 Zentner 
Kartoffeln erhalten. Dafür verpflichten sich die unterzeichneten Arbeit 
nehmer, die ihnen übertragenen Arbeiten willig zu verrichten und nament 
lich die im Tarif vorgesehene Arbeitszeit, wonach beispielsweise in der 
Sonnenwende, täglich elf Stunden gearbeitet werden müssen, unverzüglich 
einzuhalten. 
Auch will der Arbeitgeber, bei zufriedenstellender Leistung, von einem 
Abzug des Deputates für die Streiktage, ganz entschieden Abstand nehmen. 
Bei ungünstiger Witterung will sich der Arbeitgeber mit lOt^stündiger 
Arbeitszeit einverstanden erklären. 
gez. Hoppenrath. 
gez.: Brandt, Hein, Teich, Urban, O. Wiese, Barkow, 
Wardin, Stengert, Kornett, Wiese und Haß. 
Nachdem die Ernte re st los eingebracht worden war 
und die Arbeiter den Gutsherrn an das Versprochene 
erinnerten, erklärte der Gutsherr: „er pfeife auf hie 
Vereinbarung". 
Welche ungeheure Erregung solche Maßnahmen in den Kreisen der Land 
arbeiter auslösen, braucht nicht näher erörtert zu werden. Verschlimmert 
wird dieser Zustand noch dadurch, daß der Vertrauensmann D. aus Schivel- 
bein, der mit den einzelnen Gutsbesitzern über diese Frage verhandeln 
wollte, wozu er durch die Arbeiter autorisiert war, wegen Hausfriedensbruchs 
angeklagt und in einem Fall mit 150 Mk. Geldstrafe bestraft worden ist, 
während der Amtsanwalt 20 Mk. Geldstrafe beantragt hatte. 
Kreis Lauenburg. Adolf Decker. 
Der Arbeiter A. M. in Vietzig b. Freest, Kreis Lauenburg, Pommern, 
Kassierer unserer dortigen Zahlstelle, hat zuür 1. April 1920 seine Kündigung 
erhalten. Besitzer ist v. Weiher in Vietzig. Gegen M. ist seitens des Be 
sitzers v. Weiher die Räumungsklage erhoben worden. Außerdem sind noch 
weitere acht Arbeiter gekiindigt worden, ohne Grund und Ursache. Alle sind 
Mitglieder des Deutschen Landarbeiter-Verbandes. 
Kreis Kolberg-Körlin. 
Gutsbesitzer Mengel hat am 22. September drei Arbeiter entlassen mit 
der Bemerkung, das Essen für diese Arbeiter werde ihm zu teuer. Es handelt 
sich um Unverheiratete, die auf dem Gute verpflegt wurden. Dieser Guts 
besitzer hat inzwischen 50 Polen eingestellt. Mengel hat im Sommer dieses 
Jahres versucht, einen Kreisvertrauensmann bei Tarifverhandlungen mit 
einem Geschenk von 50 Mk. zu bestechen. 
Resolution der Kollegen des Kreises Kolberg-Körlin. 
Die am 4. Januar 1920 in G r. I e st i n und F r i tz o w , Kreis Kolberg- 
Körlin, von Uber 500 Kollegen besuchte Kreisgeneralvcrsammlung des 
D. L.-P. beschließt einstimmig: 
Den Verbandsvorstand zu ersuchen, mit allen Mitteln gegen die über 
handnehmenden Entlassungen der organisierten Kollegen mit aller Schärfe 
vorzugehen.
	        
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