Full text : Der Pommersche Landbund

Bezeichnend  ist  die  Zahl  der  Jahre,  die  die  einzelnen  Arbeiterfamilien ­
  auf  diesem  Gute  wohnhaft  und  beschäftigt  waren,  nämlich  6,  19,  6,
22,  9,12,14,18,  24,  7,  24,  33,1,1,  1,1,  41  und  9  Jahre.
Wie  es  mit  der  Kündigung  bestellt  ist,  die  auf  Wunsch  der  Arbeiter  erfolgt
fein  soll,  beweist  nachstehender,  bei  uns  am  20.  Januar  1920  eingegangener
Bericht:
„Zu  dem  eingesandten  Tarif  wurden  wir  heute,  am  31.  Dezember  1919,
aufgefordert,  ihn  zu  unterschreiben.  Als  erster  wurde  unser  Genosse  B.  reingerufen. ­
  Ohne  Verhandlungen  iiber  den  Tarif  wurde  ihm  der  L  o  s  s  ch  e  i  n
ausgehändigt,  worauf  sämtliche  Mitglieder  das  Gutshaus  verließen.  Da
der  Losschein  ohne  Gründe  war,  wurde  er  vom  Genossen  B.  nicht  angenommen, ­
  B.  wurde  aber  beim  Verlassen  des  Hofes  von  dem  Hofmeister  Zemke
zurückgerufen,  worauf  ihm  derselbe  mit  aufgeführten  Gründen  übergeben
wurde.  Gleichzeitig  haben  noch  mehrere  Mitglieder  denselben  erhalten,  wurde
aber  nicht  angenommen.
Es  wurde  am  30.  d.  M.,  abends,  eine  Versammlung  abgehalten,  wo  wir
uns  mit  sämtlichen  Mitgliedern  eine  Frist  erbaten.  Hieraus  wurde  Genosse
B.  beauftragt,  die  Liste  dem  Gutsverwalter,  Herrn  Mantzel,  vorzulegen.  Genosse ­
  B.  ging  am  31.  d.  M.,  morgens  früh-  mit  der  Liste  hin,  der  Gutsverwalter ­
  befand  sich  im  Pferdestall,  überreichte  ihm  denselben  dort,  M.  lehnte
ihm  mit  den  Worten  ab,  die  Sache  wird  heute  yachmittag  geregelt.  Den
Vorgang  der  Sache  bestätigt  obiges  Schreiben.  Hieraus  beschlossen  sämtliche
Mitglieder,  die  Frist  nochmals  zu  erbitten.  Dies  geschah  folgendermaßen: ­
  Die  Mitglieder  begaben  sich  alle  in  das  Gutshaus,  worauf  unser  Vertrauensmann ­
  B.  beauftragt  wurde,  nochmals  die  Bitte  vorzulegen.
Genosse  B.  erbat  durch  Anmeldung  des  Stubenmädchens  den  Eintritt,
welcher  ihm  auch  gewährt  wurde.  Die  erbetene  Frist  wurde  auch  diesmal
nicht  anerkannt.  Der  Gutsverwalter,  Herr  Mantzel,  erklärte  den
Genossen  B.  als  nicht  maßgebende  Person.  Der  Gutsverwalter
suchte  sich  selbst  ein  Mitglied  von  uns  aus,  Namens  F.  K.,  und  versuchte  durch
gute  Worte  denselben  vonuns  zutrennen,  worauf  derselbe  aber  nicht
einging.  Solange  warteten  sämtliche  Mitglieder  auf  dem  Hausflur.  Nach
einer  kurzen  Unterhaltung  begaben  sich  beide  in  den  Hausflur,  worauf  Herr
Mantzel  die  Mitglieder  aufforderte,  den  vorgelegten  Vertrag  zu  unterschreiben, ­
  worauf  ein  kurzes  Nein  erwidert  wurde.  Sämtliche  Mitglieder  erklärten ­
  Genossen  B.  als  nicht  entlassen,  weil  keine  Gründe  vorhanden  waren.
Beiliegenden  Losschein,  namens  P.,  genau  dasselbe.  Schloß  hiermit  die
Tür  und  sämtliche  Mitglieder  verließen  das  Gutshaus.  Die  Unterschriften  beglaubigen ­
  den  Sachverhalt.  Vertrauensmann  B.  und  drei  Mitglieder,  Kassierer ­
  L.,  Revisor  D."
Auf  dem  Gute  K  a  r  l  s  r  u  h,  Besitzer  UdoDammer,  sind  am  24.  Dezember ­
  1919  fünf  Arbeiterfamilien  gekündigt  worden;  sämtlich  organisiert.
Auf  dem  Gute  Karlsruh  sind  nur  sieben  Familien  beschäftigt,  davon  ist
Familie  St.  schon  längere  Zeit  entlassen;  obwohl  Amtsgericht  und  Schlichtungsausschuß
  den  Besitzer  verurteilt  haben,  mußte  St.  den  Dienst  verlassen.
Auf  dem  Gute  Alt-Schlage,  Besitzer  L  a  n  d  b  a  n  k,  Stettin,  Verwalter ­
  Administrator  D  ä  m  z  o  g,  sind  am  11.  November  1919  vier  Arbeiterfamilien ­
  zum  1.  April  1920  gekündigt  worden.  Sämtliche  Arbeiter  sind
1  bis  3,  eine  Familie  schon  27  Jahre  auf  dem  Gute  beschäftigt.  Entlassungsgrund: ­
  Organisiert  im  Deutschen  Landarbeiter-Verband.
Auf  dem  Gute  W  a  l  d  h  o  f,  Besitzer  v.  Manteufsel,  sind  am  10.  November ­
  1919  fünf  Arbeiterfamilien  zum  l.  April  1920  gekündigt  worden.
            
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