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Bezirk, für welchen
der Tarif gilt
Holz- und Deputatlieferung
Ilrläubsgewährung
unter Fortzahlung
des Lohnes
Gern. Dossenheim.
Kreis Heidelberg
Keine Bestimmungen im Tarif.
Kein Urlaub.
Fürst!. Hofkammer
im Freistaat Reuß.
Ober- n. Unterland
Trockene Aeste und Abfallhölzer, die
sich nicht in Raummaß einschichten
lassen, frei. 5 rm Stöcke znm Selbst
roden, 1 Kulturgrasteil.
Bei mindestens 200 Ar
beitstagen im Jahr nach
1—3jähriger Beschäfti
gung 2 Tage, nach 3
bis 5 Jahren 4 Tage,
über 5 Jahre 6 Tage.
Hofkammer Greiz.
Forstrev.Hermanns-
grün, Ponlit und
Heinrichsgrün
Lieferung von Feierabendholz in bis
heriger Weise, 1 Kulturgrasteil frei.
Bei mindest. 200Arbeits
tagen im Jahr 2 Tage,
nach 1—3 jähriger Be
schäftigung, 4Tage nach
3—5 jähriger u. 6 Tage
Urlaub bei über fünf
jähriger Beschäftigung.
Reichsgräfl. Schaff-
gottfches Freistan-
desherrl. Kameral-
amt Hermsdorf n.
Kynast
Bei 60 Tage Mindestarbeit im Jahre
3 rm Nutzholz zum Eigenbedarf zum
jeweilig bestehenden Taxpreis. Ab
gabe von Waldgras und Abraum
holz in der bisherigen Weise.
Kein Urlaub.
Bezirk Pirna i Sa.
Feierabendholz bis zur Stärke von
7 cm, aber nicht mehr als ein Mann
tragen kann.
Nach einjährig. Beschäfti
gung 3 Tage Urlaub.
Forstverwaltungen
Kreis Landeshut in
Schlesien. Privatst
6 rm Stammholz und Reisig »ach
Bedarf unentgeltlich.
Kein Urlaub.
Klosterforstrevier im
Reg.-Bez. Hildes
heim u. Hannover
Für eigenen Bedarf Nutzholz zum Tax
preis mit einem Zuschlag von
10 Prozent bis zum Betrage von
30 Mk. Brennholz zum Taxpreis,
jährlich 6 rm weiches und 4 rm
hartes Knüppelh. sowie 20 rm Reisig.
Nach dreijähriger Dienst
zeit bei mehr als 100
Arbeitstagen 3 Tage,
bei 200 Arbeitstagen
6 Tage Urlaub, nach
zehnjähriger Dienstzeit
pro Jahr einen Tag
mehr bis zu 12 Tagen.
Bezirk Griesbach in
Bayern
Keine Bestimmungen im Tarif.
Keine Bestimmungen im
Tarif.
Förstereien Dianen-
berg, Rüden und
-Boggusch i.Reg.-B.
Blarienwerder in
Wcstpreußen
Die ständigen und regelmäßig be
schäftigten Arbeiter erhalten für den
eigenen Brennbedarf auf Antrag bis
4 rm harte Knüppel oder 6 rm weiche
Reisig (2. Kl., 1 m lang geschn.) für
Arbeiten aus einem Haushalt noch mek
so erhält jedes zweite und dritte F
Hälfte des vorgenannten Holzes. Di
Knüppel 15 Mk., Kiefern 12 Mk., d.
Eichen und Buchen 3 Mk. je Raumiye
schaftsbedarf im Jahre bis 30 Mk. §
für jeden Haushalt zur Taxe und 10 Pr
je Raummeter.
Keine Bestimmungen im
Tarif.
Knüppel und bis 20 rm
eben Haushalt zur Taxe.
r Mitglieder der Familie,
amilienmitglied noch die
Taxe beträgt für harte
eis er II. Kiefer 2,50 Mk.,
er, ferner für ihren Wirt-
ckefernlangholz IV. Klaffe
ozent, das sind 24,50 Mk.