Full text : Der Wald und seine Arbeiter

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Bezirk,  für  welchen
der  Tarif  gilt

Holz-  und  Deputatlieferung

Ilrläubsgewährung
unter  Fortzahlung
des  Lohnes

Gern.  Dossenheim.
Kreis  Heidelberg

Keine  Bestimmungen  im  Tarif.

Kein  Urlaub.

Fürst!.  Hofkammer
im  Freistaat  Reuß.
Ober-  n.  Unterland

Trockene  Aeste  und  Abfallhölzer,  die
sich  nicht  in  Raummaß  einschichten
lassen,  frei.  5  rm  Stöcke  znm  Selbstroden, ­
  1  Kulturgrasteil.

Bei  mindestens  200  Arbeitstagen ­
  im  Jahr  nach
1—3jähriger  Beschäftigung ­
  2  Tage,  nach  3
bis  5  Jahren  4  Tage,
über  5  Jahre  6  Tage.

Hofkammer  Greiz.
Forstrev.Hermannsgrün,
  Ponlit  und
Heinrichsgrün

Lieferung  von  Feierabendholz  in  bisheriger ­
  Weise,  1  Kulturgrasteil  frei.

Bei  mindest.  200Arbeitstagen ­
  im  Jahr  2  Tage,
nach  1—3  jähriger  Beschäftigung, ­
  4Tage  nach
3—5  jähriger  u.  6  Tage
Urlaub  bei  über  fünfjähriger ­
  Beschäftigung.

Reichsgräfl.  Schaffgottfches
  Freistandesherrl.
  Kameralamt
  Hermsdorf  n.
Kynast

Bei  60  Tage  Mindestarbeit  im  Jahre
3  rm  Nutzholz  zum  Eigenbedarf  zum
jeweilig  bestehenden  Taxpreis.  Abgabe ­
  von  Waldgras  und  Abraumholz ­
  in  der  bisherigen  Weise.

Kein  Urlaub.

Bezirk  Pirna  i  Sa.

Feierabendholz  bis  zur  Stärke  von
7  cm,  aber  nicht  mehr  als  ein  Mann
tragen  kann.

Nach  einjährig.  Beschäftigung ­
  3  Tage  Urlaub.

Forstverwaltungen
Kreis  Landeshut  in
Schlesien.  Privatst

6  rm  Stammholz  und  Reisig  »ach
Bedarf  unentgeltlich.

Kein  Urlaub.

Klosterforstrevier  im
Reg.-Bez.  Hildesheim ­
  u.  Hannover

Für  eigenen  Bedarf  Nutzholz  zum  Taxpreis ­
  mit  einem  Zuschlag  von
10  Prozent  bis  zum  Betrage  von
30  Mk.  Brennholz  zum  Taxpreis,
jährlich  6  rm  weiches  und  4  rm
hartes  Knüppelh.  sowie  20  rm  Reisig.

Nach  dreijähriger  Dienstzeit ­
  bei  mehr  als  100
Arbeitstagen  3  Tage,
bei  200  Arbeitstagen
6  Tage  Urlaub,  nach
zehnjähriger  Dienstzeit
pro  Jahr  einen  Tag
mehr  bis  zu  12  Tagen.

Bezirk  Griesbach  in
Bayern

Keine  Bestimmungen  im  Tarif.

Keine  Bestimmungen  im
Tarif.

Förstereien  Dianenberg,
  Rüden  und
-Boggusch  i.Reg.-B.
Blarienwerder  in
Wcstpreußen

Die  ständigen  und  regelmäßig  beschäftigten ­
  Arbeiter  erhalten  für  den
eigenen  Brennbedarf  auf  Antrag  bis
4  rm  harte  Knüppel  oder  6  rm  weiche
Reisig  (2.  Kl.,  1  m  lang  geschn.)  für
Arbeiten  aus  einem  Haushalt  noch  mek
so  erhält  jedes  zweite  und  dritte  F
Hälfte  des  vorgenannten  Holzes.  Di
Knüppel  15  Mk.,  Kiefern  12  Mk.,  d.
Eichen  und  Buchen  3  Mk.  je  Raumiye
schaftsbedarf  im  Jahre  bis  30  Mk.  §
für  jeden  Haushalt  zur  Taxe  und  10  Pr
je  Raummeter.

Keine  Bestimmungen  im
Tarif.
Knüppel  und  bis  20  rm
eben  Haushalt  zur  Taxe.
r  Mitglieder  der  Familie,
amilienmitglied  noch  die
Taxe  beträgt  für  harte
eis  er  II.  Kiefer  2,50  Mk.,
er,  ferner  für  ihren  Wirtckefernlangholz
  IV.  Klaffe
ozent,  das  sind  24,50  Mk.
            
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