Full text: Einführung in die Volkswirtschaftslehre

Streiks, Arbeiterräte, Tarifverträge. 123 
tretung der Arbeiterschaft auswuchsen. In Rußland erlangten 
die „A r b e i t e r r ä t e" die politische kierrschast. In Deutsch 
land kämpft zur Zeit der Niederschrift dieser Zeilen das Räte 
system um gesetzliche 2lnerkennung. Mit der Zurückdrängung des 
mäßigenden Einflusses der erfahrenen Gewerkschaftsführer und 
vor allem unter dem Eindruck des verlorenen Krieges auf der 
einen, der siegreichen Revolution auf der anderen Seite hat die 
Lohnbewegung einen Umfang und Formen angenommen, die eine 
Vergleichung mit allem Bisherigen nicht mehr erlauben. Fiir 
breite Massen der Arbeiterbevölkerung ist die soziale Revolution 
in einen Lohnkampf umgeschlagen, der mit der Schärfe des Krieges 
selbst ausgekämpft wird; für die Anhänger des Kommunisnius 
ist dieser Lohnkampf, der Streik in allen feinen Formen von der 
passiven Resistenz bis zum terroristischen Generalstreik ein Mittel 
zur völligen Vernichtung der ,.bürgcrlicheir" Gesellschaft gewor 
den, aus deren Trümmern nack' mystischem Glauben das Reich 
der Gerechtigkeit emporsteigen soll. Wieweit diese ganze Be 
wegung nicht von der Kriegs- und bfungerpsychose getragen wird, 
ob der Gewinn dem Einsatz der fast völligen Vernichtung der 
Volkswirtschaft entsprechen wird und entsprechen kann, das kann 
nur der Erfolg lehren. Glaubhaft scheint es leider nicht. 
Je schärfer gerüstet beide Parteien einander gegenüberstehen, 
um so stärker wird, wie im Leben der Völker, die N o t w e n d i g - 
Feit eines,friedlichen Ausgleichs empfunden. Die 
Anfänge dazu sehen wir bereits in Schiedsgerichten, in 
denen unter Zuziehung von Delegierten beider Parteien und unter 
dem Vorsitz von Unparteiischen eine große Reihe von Streitfällen 
beigelegt werden konnten. Bedeutungsvoller noch sind die 
Tarifverträge, d. h. Kollektivoerträge zwischen Vertretern 
der Arbeiter und Arbeitgeber, in denen Lohn- und bisweilen auch 
Arbeitsbedingungen von vornherein im gütlichen Einverständnis 
festgesetzt werden, um Streitigkeiten überhaupt auszuschließen; 
durch eine geeignete Grganisation wird für die ständige Fort 
bildung der Tarifverträge gesorgt, wie sie durch den Wechsel der 
Produktions- und allgemeinen Wirtschaftsverhältnisse erforderlich 
wird. Solche Tarifverträge beziehen sich zumeist auf einzelne 
©ite, manche — wie der berühmte Bnchdruckertarif — auf das 
ganze Land. Durch die — schon vor der Revolution eingeleitete 
— auf Herbeiführung einer grundsätzlichen Arbeitsgemeinschaft 
gerichtete Vereinbarung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmer--
	        
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