Streiks, Arbeiterräte, Tarifverträge. 123
tretung der Arbeiterschaft auswuchsen. In Rußland erlangten
die „A r b e i t e r r ä t e" die politische kierrschast. In Deutsch
land kämpft zur Zeit der Niederschrift dieser Zeilen das Räte
system um gesetzliche 2lnerkennung. Mit der Zurückdrängung des
mäßigenden Einflusses der erfahrenen Gewerkschaftsführer und
vor allem unter dem Eindruck des verlorenen Krieges auf der
einen, der siegreichen Revolution auf der anderen Seite hat die
Lohnbewegung einen Umfang und Formen angenommen, die eine
Vergleichung mit allem Bisherigen nicht mehr erlauben. Fiir
breite Massen der Arbeiterbevölkerung ist die soziale Revolution
in einen Lohnkampf umgeschlagen, der mit der Schärfe des Krieges
selbst ausgekämpft wird; für die Anhänger des Kommunisnius
ist dieser Lohnkampf, der Streik in allen feinen Formen von der
passiven Resistenz bis zum terroristischen Generalstreik ein Mittel
zur völligen Vernichtung der ,.bürgcrlicheir" Gesellschaft gewor
den, aus deren Trümmern nack' mystischem Glauben das Reich
der Gerechtigkeit emporsteigen soll. Wieweit diese ganze Be
wegung nicht von der Kriegs- und bfungerpsychose getragen wird,
ob der Gewinn dem Einsatz der fast völligen Vernichtung der
Volkswirtschaft entsprechen wird und entsprechen kann, das kann
nur der Erfolg lehren. Glaubhaft scheint es leider nicht.
Je schärfer gerüstet beide Parteien einander gegenüberstehen,
um so stärker wird, wie im Leben der Völker, die N o t w e n d i g -
Feit eines,friedlichen Ausgleichs empfunden. Die
Anfänge dazu sehen wir bereits in Schiedsgerichten, in
denen unter Zuziehung von Delegierten beider Parteien und unter
dem Vorsitz von Unparteiischen eine große Reihe von Streitfällen
beigelegt werden konnten. Bedeutungsvoller noch sind die
Tarifverträge, d. h. Kollektivoerträge zwischen Vertretern
der Arbeiter und Arbeitgeber, in denen Lohn- und bisweilen auch
Arbeitsbedingungen von vornherein im gütlichen Einverständnis
festgesetzt werden, um Streitigkeiten überhaupt auszuschließen;
durch eine geeignete Grganisation wird für die ständige Fort
bildung der Tarifverträge gesorgt, wie sie durch den Wechsel der
Produktions- und allgemeinen Wirtschaftsverhältnisse erforderlich
wird. Solche Tarifverträge beziehen sich zumeist auf einzelne
©ite, manche — wie der berühmte Bnchdruckertarif — auf das
ganze Land. Durch die — schon vor der Revolution eingeleitete
— auf Herbeiführung einer grundsätzlichen Arbeitsgemeinschaft
gerichtete Vereinbarung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmer--