Full text : Einführung in die Volkswirtschaftslehre

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Das  Arbeitseinkommen.

verbände  vom  <5.  November  <9<8  sind  Aollektivverträae  und
Zchlichtungsausschiisse  nunmehr  zur  allgemeinen  Voraussetzung
der  gegenseitigen  Beziehungen  erhoben;  auch  auf  die  Landwirtschaft ­
  ist  ihre  Wirksamkeit  ausgedehnt  worden.
So  dankenswert  auch  alle  Versuche  zu  einem  2lusgleich  zwischen
beiden  Parteien  sind,  so  darf  man  sie  in  ihrer  Wirksamkeit  nicht
überschätzen.  (Ein  Blick  in  eine  beliebige  Zeitung  genügt  als  Beweis ­
  dafür,  wie  heftig  die  beiden  Welten  noch  in  Waffen  gegeneinander ­
  stehen,  wie  gering  die  Aussichten  der  „Industriepazifisten"
sind.  Immer  wird  die  Verschiedenheit  des  Lebensstandards  cmxfunden
  werden;  immer  wird  die  Arbeiterschaft,  getragen  von
ihrem  starken  Alassenbewußtsein,  den  Versuch  machen,  einen
größeren  Anteil  von  den  Schätzen  des  Lebens  zu  erbeuten.
Da  drängt  sich  denn  von  selbst  die  Frage  auf,  ob  nicht  der
Staat,  der  über  beiden  Parteien  steht,  berufen  sei,  in  dem
Streit  zu  vermitteln.  Tatsächlich  wirkt  der  Staat  schon  längst  im
Sinne  eines  Linkommensausgleiches;  die  progressive  Einkommensteuer, ­
  die  Vermögenssteuer,  die  soziale  Arbeiterversicherung  bewirken ­
  eine  nicht  zu  unterschätzende  Übertragung  von  Vermögensanteilen ­
  aus  dem  Besitz  der  wohlhabenderen  Schichten  und  der
Unternehmer  in  die  der  arbeitenden  Klassen.  Aber  dies  ist  ein
Umweg,  im  gewissen  Sinne  auch  nur  eine  Nebenabsicht,  wir  sahen
aber  in  unseren  Tagen  den  Staat  auch  ganz  direkt  und  mit  voller
Absicht  in  das  Lohnproblem  eingreifen,  und  zwar  im  Interesse  der
Arbeiter.
Man  konnte  auch  bisher  mit  Esinblick  auf  die  Arbeiterorganisationen ­
  nicht  immer  sagen,  daß  der  Arbeiter  der  schwächere  Teil
sei.  Zuzugeben  wird  dies  jedoch  ohne  weiteres  für  denjenigen
Teil  der  Arbeiterschaft  sein,  der  sich  nicht  zu  organisieren  vermag,
wie  die  bjeimarbeiter.  Die  Lohnkämpfe  dieser  Arbeiter  zu
unterstützen,  haben  z  u  e  r  st  a  u  st  r  a  l  i  s  ch  e  Staaten  und  nach
ihnen  (England  versucbt.  Die  englische  Trade  Boards
Act  von  <909  sieht  in  zunächst  vier  Heimindustrien  die  Errichtung ­
  von  Lohnämtern  vor,  die  aus  Arbeitgebern,  Arbeitnehmern ­
  und  von  der  Regierung  ernannten  Mitgliedern  bestehen;
diese  Lohnämter  setzen  Minimallöhne  für  Zeitarbeit  und  gegebenenfalls ­
  für  Akkordarbeit  mit  zwingender  Verbindlichkeit  fest.
Liegt  hier  der  Grund,  auf  den  hin  die  Regierung  sich  zu  autoritärer ­
  Lohnfestsetzung  berechtigt  glaubt,  in  der  ksilflosigkeit  der
Arbeiter,  so  kann  auch  umgekehrt  die  bevorzugte  Lage  der  Unter-
            
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