Full text : Einführung in die Volkswirtschaftslehre

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Das  Besitzeirikommeil.

bewegung  ausgesprochen  worden,  wobei  dann  die  Bodenvcrstaatlichung
  mit.  der  Begründung  verlangt  wurde,  daß  damit  der
Zins  verschwinden  würde.  Diese  Unterscheidung  zwischen  Bodenzins ­
  und  sonstigem  Rapitalzins  läßt  sich  nicht  ausrechterhalten,.  da
eben  die  voraussetzutrg  (die  alleinige  Produktivität  des  Lodens)
irrig  war.  Senior  leitete  in  seiner  Zlbstinenztheorie  den  Zins
aus  dem  verzicht  des  Kapitalisten  aus  den  verzehr  seines  Vermögens ­
  her,  sür  den  er  Entgelt  verlangen  könne.  Diese  Darlegung ­
  enthält  insofern  einen  wertvollen  Kern,  als  sie  ein  Motiv
zur  Kapitalbildung  aufzeigt;  sie  erklärt  aber  immer  noch  nicht,
wodurch  denn  der  Entleiher  in  den  Stand  gesetzt  ist,  Zins  zu
zahlen.  Die  weiteste  Verbreitung  hat  gegenwärtig  wohl  die  sog.
Agiotheorie  des  wiener  Forschers  v.  B  ö  h  m  -  B  a  w  e  r  k.  Er  erklärt ­
  den  Zins  als  wertdisferenz  zwischen  gegenwärtigen  und
künstigeri  Gütern.  .Gegenwärtige  Güter  würden  in  aller  Regel
höher  geschätzt  als  künftige,  so  daß  man  sür  ihre  sofortige  Nutzung
ein  Entgelt  zu  geben  gewillt  sei.  Diese  Erklärung  ist  zweifellos
richtig  für  den  Konsumtivkredit,  wer  sür  die  Zwecke  seines  unmittelbaren ­
  Verbrauchs'  ein  Darlehen  aufnimmt,,  schätzt  in  der  Tat
die  gegenwärtigen  Güter  höher  als  die  späteren;  aber  nicht  aus
einer  wirtschaftlichen,  sondern  aus  einer  unwirtschaftlichen  Erwägung ­
  heraus.  Den  Lsungernden  treibt  das  physiologische  Bedürfnis,'den ­
  Verschwender  der  Leichtsinn  dazu,  unwirtschaftlich  zu
handeln,  d.  h.  eine  Jukunstsverpslichtung  einzugehen,  deren  Erfüllung ­
  ihm  durch  das  Darlehen  keineswegs  erleichtert  wird.
Das  gegenwärtige  Darlehen  und  die  künftige  Rückerstattung  stehen
überhaupt  in  keiner  wirtschaftlichen,  sondern  nur  in  einer  rechtlichen ­
  Beziehung;  der  Entleiher  gebraucht  nicht  Kapital,  sondern
verbraucht  Genußgüter,  deren  Rückerstattung  nur  möglich  ist,
wenn  ihm  in  Zukunst  andere  Einnahmequellen  zur-  Verfügung
stehen..  In  diesem  Falle  gibt  der  Kapitalbesitzer  eigentlich  kein
Kapital  oder  vielmehr  der  Entleiher  verwendet  es  nicht  als
„Kapital",  als.  produktionsgut,  sondern  als  Konsumtionsgut.
Darin  liegt  wohl  auch  der  Grund,  warum  nach  neuerer  Forschung
die  kanonistische  Lehre  des  Mittelalters  zwar  für  Konsumdarlehen
das  Zinsnehmen  verbot,  es  aber  für  Darlehen  an  Unternehmer
gestattete.  Die  Erklärung  des  Zinses  für  Kapital,  das  zu  produktiven ­
  Zwecken  entliehen  wird,  liegt  Darin,  daß  Kapital  ja  nichts
anderes  bedeutet  als  die  Verfügungsgewalt  über  Produktionsmittel ­
  (Rohstoffe,  Maschinen,  Arbeiter)  und  damit  die  Möglich-
            
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