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Das Besitzeirikommeil.
bewegung ausgesprochen worden, wobei dann die Bodenvcrstaatlichung
mit. der Begründung verlangt wurde, daß damit der
Zins verschwinden würde. Diese Unterscheidung zwischen Bodenzins
und sonstigem Rapitalzins läßt sich nicht ausrechterhalten,. da
eben die voraussetzutrg (die alleinige Produktivität des Lodens)
irrig war. Senior leitete in seiner Zlbstinenztheorie den Zins
aus dem verzicht des Kapitalisten aus den verzehr seines Vermögens
her, sür den er Entgelt verlangen könne. Diese Darlegung
enthält insofern einen wertvollen Kern, als sie ein Motiv
zur Kapitalbildung aufzeigt; sie erklärt aber immer noch nicht,
wodurch denn der Entleiher in den Stand gesetzt ist, Zins zu
zahlen. Die weiteste Verbreitung hat gegenwärtig wohl die sog.
Agiotheorie des wiener Forschers v. B ö h m - B a w e r k. Er erklärt
den Zins als wertdisferenz zwischen gegenwärtigen und
künstigeri Gütern. .Gegenwärtige Güter würden in aller Regel
höher geschätzt als künftige, so daß man sür ihre sofortige Nutzung
ein Entgelt zu geben gewillt sei. Diese Erklärung ist zweifellos
richtig für den Konsumtivkredit, wer sür die Zwecke seines unmittelbaren
Verbrauchs' ein Darlehen aufnimmt,, schätzt in der Tat
die gegenwärtigen Güter höher als die späteren; aber nicht aus
einer wirtschaftlichen, sondern aus einer unwirtschaftlichen Erwägung
heraus. Den Lsungernden treibt das physiologische Bedürfnis,'den
Verschwender der Leichtsinn dazu, unwirtschaftlich zu
handeln, d. h. eine Jukunstsverpslichtung einzugehen, deren Erfüllung
ihm durch das Darlehen keineswegs erleichtert wird.
Das gegenwärtige Darlehen und die künftige Rückerstattung stehen
überhaupt in keiner wirtschaftlichen, sondern nur in einer rechtlichen
Beziehung; der Entleiher gebraucht nicht Kapital, sondern
verbraucht Genußgüter, deren Rückerstattung nur möglich ist,
wenn ihm in Zukunst andere Einnahmequellen zur- Verfügung
stehen.. In diesem Falle gibt der Kapitalbesitzer eigentlich kein
Kapital oder vielmehr der Entleiher verwendet es nicht als
„Kapital", als. produktionsgut, sondern als Konsumtionsgut.
Darin liegt wohl auch der Grund, warum nach neuerer Forschung
die kanonistische Lehre des Mittelalters zwar für Konsumdarlehen
das Zinsnehmen verbot, es aber für Darlehen an Unternehmer
gestattete. Die Erklärung des Zinses für Kapital, das zu produktiven
Zwecken entliehen wird, liegt Darin, daß Kapital ja nichts
anderes bedeutet als die Verfügungsgewalt über Produktionsmittel
(Rohstoffe, Maschinen, Arbeiter) und damit die Möglich-