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Deutschlands Auslandsanleihen.
versorgungs-A.-G. und die Neckar A.-G. gegründet; das Aktien-
kapital befindet sich in Händen der Gründer. Das Großkraftwerk
Mannheim liefert auch ein Drittel des Strombedarfs der Pfalz-
werke, die ihrerseits die Gemeinden der Pfalz mit Strom versorgen.
Die Pfalzwerke besitzen nur eine kleinere eigene Erzeugungs-
anlage in Ludwigshafen, in der Hauptsache Verteilungs- und Um-
formungsanlagen; ferner 48 % der Aktien des Kraftwerks Hom-
burg, von dem sie gleichfalls Strom zwecks Verteilung beziehen.
Die Lech-Elektrizitätswerke A.-G. nahmen
Mitte Juli 1926 eine Anleihe von 12 Mill. sfr in der Schweiz auf,
von der 6 Mill. 4 von einem Bankenkonsortium fest übernommen
wurden; diese sollten für besondere Zwecke Verwendung finden
und bis Ende 1926 gesperrt bleiben. Die Anleihe ist hypotheka-
risch gesichert. Die Gesellschaft nützt die Wasserkräfte des Lech
unterhalb Augsburg aus und besitzt dort drei Kraftwerke (Gerst-
hofen, Langweid, Meitingen); sie beliefert einen großen Teil von
Schwaben und Neuburg sowie einen Teil von Oberbayern mit
Strom aus den eigenen Werken und aus dem Bayernwerk. Für
alle mit der Stromlieferung zusammenhängenden Anlagen, aus-
schließlich der Stromerzeugungsanlagen sowie der Stromvertei-
lungsanlagen für die Stadt Augsburg und die Gersthofener Fabrik
der I. G. Farbenindustrie A.-G. (früher Höchster Farbwerke), steht
dem Staat erstmalig zum 1. Juli 1933 ein Ablösungsrecht zu. Auch
die Erzeugungsanlagen kann er unter besonderen Bedingungen
erwerben; beläßt er sie der Gesellschaft, so ist er verpflichtet, bis.
30. Juni 1953 den Strom von den Lechwerken zu beziehen. Die
Stadt Augsburg hat das Recht, nach Ablauf des mit ihr ge-
schlossenen Vertrages im Jahre 1941 das Leitungsnetz im Stadt-
gebiet sowie das Kraftwerk Gersthofen zu erwerben. Der Erlös
der Anleihe ist für Neubauten, Tilgung schwebender Schulden
und Rückzahlung alter Obligationsanleihen bestimmt. Die An-
leihestücke lauten auf den Namen der Bank für elektrische Unter-
nehmungen in Zürich oder deren Order; sie sind also nur dureh
Indossement übertragbar. Die Tilgung erfolgt kumulativ, Falls
eine Auslosung stattfindet, erfolgt die Rückzahlung bis einschließ-
lich 1. Oktober 1931 zu 102 %, dann zu pari, Auf jeden 1. Ok-
tober kann die Anleihe vorzeitig mit sechsmonatiger Voranzeige
ganz oder teilweise gekündigt werden: bis 1981 gleichfalls zu
102 %, dann zu parl.
Eine „süd-oldenburgische Anleihe“ von 1 Mill. hft
wurde durch den Amtsverband Cloppenburg am
22. Juli 1926 in Holland aufgelegt, und zwar unter Mitgarantie
der Amtsverbände Vechta, Friesoythe, Wildeshausen und der
Amtssparkasse Cloppenburg. Der Erlös ist für die Erweiterung
der Stromversorgung des südlichen Teils von Oldenburg, des sog.
Oldenburgischen Münsterlandes, bestimmt. insbesondere zur An-