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gen Ausnahmen in jedem der oben genannten Teile des Etats an die Artikel und an die Kapitel, die untersten
Finheiten der parlamentarischen Bewilligung, gebunden. Ähnlich wie in Frankreich finden sich jedoch
auch in Belgien Etatposten, die ihrer Höhe nach. nicht begrenzt (Non Limitatif) sind.
Die Form der Spezialisierung des italienischen Etats ist der des französischen äußerlich ähnlich. Die
Einheiten der Bewilligung und der Bindung der Regierung sind die durchlaufend numerierten Kapitel,
die in jedem der Einzeletats nach bestimmten Kategorien geordnet und außerdem noch nach ordentlichen
und außerordentlichen Ausgaben bzw. Einnahmen unterschieden sind. In dem Anhange (Allegato) jedes
Etats teilen sich die Kapitel, ähnlich wie in den Developpements des französischen Budget General, noch in
Artikel, auf die sich die Bindung der Exekutive durch die parlamentarische Bewilligung nicht erstreckt.
Der italienische Etat für 1925/26 ist, gemessen an dem Etat für 1913/14, weniger eingehend spezialisiert.
Die Anzahl der Kapitel ist im Etat für 1925/26 um etwa 300 geringer als im Vorkriegsetat. Von dieser
Reduktion sind einzelne Dienstzweige besonders betroffen worden. Das Unterrichtsministerium und das
Ministerium für öffentliche Arbeiten verminderten die Anzahl ihrer Etatkapitel um je etwa 40 vH, das
Innenministerium um etwa 35 vH, die Verwaltung für säkularisierte Kirchengüter (Economati Generali
dei Benefici Vacanti) um etwa 30 vH, das Kriegs- und Marineministerium um je etwa 25 vH des Vor-
kriegsbestandes,
Die Spezialisierung der Etatposten ist in Anbetracht des internationalen und des zeitlichen Vergleiches
in zweifacher Hinsicht bedeutsam. Es ist z. B. denkbar, daß ein im Etat des einen Landes genannter Aus-
gabeposten im Etat des andern deswegen nicht aufgeführt ist, weil er infolge einer weniger eingehenden
Spezialisierung in einen größeren Sammelposten einbezogen wurde, oder daß ein im Vorkriegsetat genannter
Ausgabeposten infolge Reduktion der Einzelposten im Nachkriegsetat nicht mehr benannt ist. In solchen
Fällen mußte die Verarbeitung vielfach Schätzungen zu Hilfe nehmen, die auf Grund von dem Budget
oder anderen Unterlagen entnommenen Anhaltspunkten erfolgten. Es liegt auf der Hand, daß solche
Schätzungen nur ungenau sein können und mit allen Vorbehalten zu betrachten sind. Die durch Schätzung
gewonnenen Zahlen wurden im Text besonders erwähnt und begründet.
Die weitere Bedeutung der Spezialisierung für den Finanzvergleich liegt darin, daß je nach dem Maße,
in dem die Exekutive bei der Durchführung des Budgets an die Bewilligungen des Parlaments gebunden
ist, die Abweichungen der tatsächlichen Ausgabegestaltung von den Regierungsentwürfen verschieden
groß sein können.
IL. Die Unterschiede zwischen den Regierungsentwürfen und der tatsächlichen
Ausgabegestaltung.
Für die Staatsausgaben stellt die Rechnung des vollzogenen Haushalts die zuverlässigste Quelle dar.
Diese Rechnungen konnten jedoch der Untersuchung nicht zugrunde gelegt werden, weil sie, soweit über-
haupt zugänglich, meist mehrere Jahre zurückliegen, und weil ihr Aufbau in allen Ländern noch größere
Unterschiede aufweist als der Aufbau der Voranschläge. Auch sind die Rechnungen, wie sie den Parla-
menten zur Genehmigung des vollzogenen Haushalts vorgelegt werden, meist nicht so eingehend ge-
gliedert, wie es für die Verarbeitung der Ausgaben nach den einzelnen V. erwendungszwecken notwendig ist.
Es mußte deshalb notgedrungen auf die Voranschläge nach den Regierungsentwürfen als auf das einzig
mögliche Mittel der Beschaffung des Zahlenmaterials zurückgegangen werden.
Im vorigen Abschnitte dieses Kapitels wurde untersucht, ob und inwieweit die Voranschläge als solche
miteinander verglichen werden können, und welche ihrer Verschiedenheiten bei der Beurteilung der aus
ihnen entnommenen Daten in Betracht zu ziehen sind. Aus der Verwendung der Voranschläge als Grund-
lage der Untersuchung ergibt sich nunmehr die Frage, in welchem Maße sich aus den Voranschlägen
Schlüsse auf die tatsächlichen Staatsausgaben ziehen lassen, d.h. mit welchen Abweichungen von der
Wirklichkeit bei den verarbeiteten Zahlen gerechnet werden muß. Die Unterschiede zwischen den tat-
sächlichen Ausgaben und den Zahlen der Regierungsvoranschläge wirken sich aus in den regulären
Bewilligungen der Parlamente durch das jährliche Finanzgesetz, in den Nachträgen und anderen Be-
willigungen im Laufe des Etatjahres und in‘den Abweichungen der tatsächlichen Finanzgebarung von‘
den bewilligten Etats durch etwaige Nichteinhaltung der Etatgesetze bei ihrer Ausführung,
a. Veränderungen der Regierungsentwürfe durch das Budgetgesetz.
Die Art der formellen und tatsächlichen Beziehungen zwischen den Staatsgewalten, also das Kompetenz-
verhältnis und das Maß gegenseitigen Vertrauens ist von Einfluß darauf, wie weit sich die Bewilligungen
des Parlaments nach den Vorschlägen der Regierung richten oder von ihnen abweichen, Das britische
Unterhaus hat sein alleiniges, unumschränktes Initiativrecht derart an die Regierung delegiert, daß
Gesetze zur Bewilligung oder Erhöhung von Ausgaben nur von dieser eingebracht werden können.