164
§ 90. Die Conventional-Geldstrafcn, welchen die Hülfsarbeiter bei Uebertretungen
der Arbeitsordnung unterworfen wurden, sowie deren Verwendung, sind in ein Ver zeichn iß
einzutragen, dessen Einsichtnahme der Behörde und den Hitlfsarbeitern offen steht, und dessen
Vorlage an die Gewerbsbehörde zu erfolgen hat, wenn sich ein Hülfsarbeiter durch die
Einhebung und Verwendung der Conventional-Geldstrafe für beschwert erachtet.
Auslöhnung an Minderjährige
sollte nur mit ausdrücklicher Einwilligung und unter Controle der
Eltern stattfinden.
Wie der „Generalbericht" der deutschen Fabrik-Jnspectoren pro 1888
coustatirt, „wird der Lohn in den meisten gewerblichen Anlagen dem
jugendlichen Arbeiter unmittelbar ausgehändigt, falls nicht etwa
die Eltern oder ältere Angehörige in demselben Betriebe beschäftigt
sind, oder sich zur Empfangnahme des Lohnes in der Fabrik einfinden."
(@. 14Ö).
So liegt die Versuchung nahe, den Eltern einen Theil des Ver
dienstes vorzuenthalten. Die Lohn Zettel („Lohnblasen") werden
gefälscht, die Ziffern geändert, alte Lohnzettel (mit geringern Summen)
unterschoben, Formulare gekauft oder gestohlen und durch „Freunde"
ausgefüllt rc. Kleinere Fabriken geben nicht ein Mal Lohnzettel aus
oder die Eltern wissen nicht, daß solche eingeführt sind. In den meisten
Familien nimmt zudem die Mutter den Lohn in Empfang; Mütter aber
sind meistens zu vertrauensvoll und schwach, und gern bereit, den Vor
stellungen und Lügen ihrer Kinder Glauben zu schenken.
Die Folgen solcher Lohn-Unterschlagungen liegen auf der Hand.
Die Kinder werden systematisch zu Lügnern und Betrügern ausge
bildet. Und nicht bloß das — das so erschwindelte Geld bietet wieder die
Mittel, dem Leichtsinn und der Vergnügungssucht zu fröhnen. Wirths
haus und Theater, zweifelhafte Bälle und Locale werden besucht, . . -
der Verführung und der Aufhetzung leichtsinniger, verdorbener Genossen
sind die Wege gebahnt. Ohnehin schon wuchern Luxus und Vergnü
gungssucht in bedenklichem Maße und sind die Eltern nur zu sehr geneigt,
den Kindern die Zügel schießen zu lassen; ohnehin schon weckt der verhält-
nißmäßig reichliche Verdienst der jüngern Arbeiter wie Arbeiterinnen
allzu früh das Gefühl der Selbständigkeit und verlockt derselbe zu
Ausgaben und Lebensgewohnheiten, die später, wenn eine Familie ge
gründet wird, und dieselbe von dem Verdienst des Mannes leben soll,
nicht mehr befriedigt werden können. Schon jetzt, wo unser Vaterland
doch erst seit einigen Jahrzehnten in die gr oßind ustr ielle Entwicke
lung eingetreten ist, muß mit Trauer constatirt werden, wie Sittlichkeit
und Familienleben in unsern industriellen Bezirken im Niedergang be-