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d. Fremde Gelder.
Fremde Gelder im ganzen Tabelle 29
Gliederung der fremden Gelder » 30
Die fremden Gelder erscheinen in den Wochenausweisen der Reichsbank als »Sonstige täglich fällige
Verbindlichkeiten«. (Vgl. Tabelle 24 Anm. 5.)
Sie umfassen die Giroguthaben der Privaten und der öffentlichen Kassen, die Bardepositen und
die sogen, »schwebenden Übertragungen«, das sind die jeweils noch unterwegs befindlichen, wegen des durch
die Postbeförderung der Advise bedingten Zeitverlustes erst am nächsten oder übernächsten Tage zur Gutschrift
gelangenden Beträge, die entweder dem Girokonto des Überweisenden bereits mittels roter Schecks belastet
oder von den Nichtkonteninhabern bar eingezahlt morden sind.