Full text: Zur Wertzollfrage

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Wie schon vorausgeschickt, ging die zweite Anregung 
zur Erweiterung des Entwurfs darauf hinaus, den Grund 
satz der Wertbesteuerung nicht allein auf den ausländischen 
Rohstoff, sondern auch auf das ausländische Fertigerzeug 
nis (Zigarre) anzuwenden. Die Art ihrer Verwirklichung 
ist von nicht geringem Interesse. Sie bestätigt die Mannig 
faltigkeit der möglichen Anwendungsformen des Wert 
zolls, sobald man nur an den Leitsätzen, d. h. daran 
festhält, daß die Rechnung zur Grundlage der Wert 
ermittelung gemacht wird, als Wert also der Preis gilt, 
daß der Aussteller einer unrichtigen Rechnung oder Wert- 
anmeldung unter dieselbe strenge Strafe wie derjenige 
gestellt wird, der von der unrichtigen Rechnung oder 
Wertanmeldung zum Zwecke einer Zollhinterziehung Ge 
brauch macht, und daß die Entscheidung über Zweifel 
an der Zulänglichkeit der Wertanmeldung und somit 
halb der Tabakindustrie — das Kleingewerbe noch sonderliche Bedeutung 
hat, eine Ausschaltung desselben, ein Konzentrationsprozeß, ein ge 
ringeres Bemerkbarwerden der Kleinfabrikanten im allgemeinen Wett 
bewerbe zu beobachten ist. Nach dem Jahresberichte der Berufsgenossen 
schaft kamen durchschnittlich auf einen Zigarrenfabrikationsbetrieb: 
in den Kalenderjahren 1904/08 22,4 Arbeiter 
„ „ „ 1907/09 24 
im Kalenderjahre 1910 23,5 „ 
Das ist ein Bild, das Schlüsse weder nach der einen noch anderen 
Seite erlaubt. Hierzu sind die Abweichungen viel zu gering! Es 
wäre denn auch unzulässig, aus der geringen Abnahme der auf einen 
Betrieb entfallenden durchschnittlichen Arbeiterzahl etwa — im Gegen 
satze zn der unbewiesenen Behauptung einer stärker als früher sich voll 
ziehenden Konzentration — auf eine zunehmende Zersplitterung schließen 
zu wollen.
	        
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