Full text : Zur Wertzollfrage

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braucht  —  auf  ca.  162  Mark  stellt.  Ähnliche  Unstimmigkeiten ­
  finden  sich  bei  der  Bewertung  von  Zigarren  zwischen
Schätzung  und  Wirklichkeit,  ähnliche  bei  Warengattungen,
die  seit  dem  Jahre  1906  bei  der  Ausfuhr  einer  Wertanmeldepflicht ­
  unterworfen  sind,  deren  Wert  aber  früher  nur  geschätzt
wurde.  So  zeigt  sich  zum  Beispiele,  daß  vor  Einführung
dieser  soeben  erwähnten  Wertanmeldepflicht  Zithern  um
88  °/o  überwertet,  Guitarren  und  Harfen  sowie  andere
Streichtonwerkzeuge  als  Geigen  mit  60—70  %  unterwertet ­
  wurden  (dem  Handelsteile  der  Schlesischen  Zeitung
vom  19.  März  1911  —  Dr.  H.  —  entnommen).  Ebenso
wieder  finden  sich  beträchliche  Unterwertungen  bei  den
Einfuhrwerten  für  Kürschnerwaren.*)
*)  Durch  Bundesratsbeschluß  vom  11.  Februar  1911  wurde  die
Wertanmeldepflicht  auch  auf  einige  wenige  Einfuhrwaren  ausgedehnt,
z.  B.  auf  rohe  Felle  zu  Pelzwerk  (Position  155a).  Sogleich  zeigt  sich
der  Unterschied  zwischen  Wirklichkeit  und  Schätzung.  Die  endgültige
Schätzung  des  handelsstatistischen  Beirates  lautete  hier  für  das  Jahr
1910  auf  ca.  4086  Mark  für  den  Doppelzentner.  Am  1.  April  1911
trat  die  Wertanmeldepflicht  in  Kraft,  und  es  ergibt  sich  nun  für  die
Monate  Mai  bis  August  1911  nur  noch  ein  Durchschnittswert  von
2793  Mark  für  den  Doppelzentner!  Hier  wurde  also  der  wirkliche
Wert  von  dem  handelsstatistischen  Beirat  um  beinahe  50°/,
überschätzt!  Auf  der  anderen  Seite  finden  sich  wieder  gewaltige  Unterwertungen, ­
  die  infolge  der  neuen  Bundesratsbestimmung  aufgedeckt
wurden:  Unter  Kürschnerwaren  aufgeführte  Felle  zu  Pelzwerk  (von
Pelztieren)  —  Position  563  a  —  wurden  für  das  Jahr  1910  vom
handelsstatistischen  Beirat  endgültig  auf  ca.  2357  Mark  für  den  Doppelzentner
  geschätzt,  während  die  Wertanmeldungen  für  die  Monate  Mai
bis  Augnst  1911  auf  Grund  der  Wertanmeldepflicht  einen  Wert  von
3396  Mark  für  den  Doppelzentner  anzeigen.  Hier  wurde  der  wirkliche
Wert  somit  um  etwa  30%  unterschätzt!
            
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