1
28
Verkehrs- und Tarifwesen, Rechtszustand.
Geringe Zahl der des Cowt of Sessiou ill Scliottlaiid. Die Zahl der zur Ent- |
Scheidung gekoninieneii Streitfälle ist im Verhältniss iiicht||
gross, und auch seit Einsetzung der Eiseiibahiicomiuissioii hatlj
sich dies nicht geändert. Im ersten Geschäftsjahr sind bcií|
ihr von solchen Beschwerden aus dem Bublicum gegen die G
ma
Eisenbahnen nur 5 angebracht, von denen eine abgewiesen,
eine durch gütliche Verständigung der Parteien erledigt, eine;
von den Klägern nach beendetem Schriftwechsel fallen ge
lassen ist, während nur zwei gegen die verklagten Eisen-|
bahnen entschieden wurden. Die eine der letzteren bezog,
sich auf die Bevorzugung der bahnseitigen An- und Abfuhr,]
welche Frage wenigstens betreffs der Abfuhr in Deutschlancn
schon lange durch das Betriebsreglement zu Gunsten der
Eisenbahnen beantwortet ist, die andere auf die Berechtigung
aus dem auf der Station ausliegenden Tarifbuche Auszüge zuj
machen: Beides also verhältnissmässig untergeordnetere Punkte.|
Diese nicht weg zu leugnende Tliatsache *) stimmt initj
t
*) In der Sitzung des deutschen Reichstags vom 24.November 1875^
gab der Präsident des Reichseisenbahnamts die Zahl der bis dabin
Jahre 1875 beim Reichseisenbahnamt eingegangenen Beschwerden über'
deutsche Privat- und Staatsbahnen, auf mehr als 900 an. Gewiss ist zu
berücksichtigen, dass der praktische.Sinn der Engländer die ausser-j
ordentlichen Schwierigkeiten einer so complicirten und besonders mit soi
zahlreichem Personal arbeitenden Verwaltung, wie die der EisenbahneUg
ist, eher würdigt und deshalb über kleinere Unregelmässigkeiten eher
hinweg sieht, sowie dass das deutsche Publicum auch weit mehr zur
Anrufung der Staatsbehörden geneigt ist, zumal bei der neuerdings iu^
vielen Kreisen, man darf wohl sagen: Mode gewordene Animosität gegew|
die Eisenbahnen5 immerhin aber wird sich diesen Zahlen gegenüber^
kaum die Schlussfolgerung unterdrücken lassen, dass die Eisenbahn-^
Verwaltung in England dem Publicum im Verhältniss nicht so häuhg
Veranlassung zu begründeten Beschwerden bietet. Allerdings, Missstim
mungen gegen die Eisenbahnen finden sich in allen Ländern, und cs
kann das auch nicht Wunder nehmen, wenn man bedenkt, mit wie viel
Millionen Personen mit den verschiedensten Interessen und häufig sehr.
weit gebenden Auspiüchen die Eisenbahnverwaltung eines Landes fort'l
dauernd es zu thun hat, wie leicht in einer so complicirten Verwal
tungsmaschinerie selbst ohne jedes Verschulden Störungen eintreteu^î