Full text : Zur Wertzollfrage

86

Tabakblätter  mit  einer  Zollast  von  ca.  90«/«,  die  von
Zigarren  mit  einer  Zollast  von  ca.  60  °/o  des  Wertes
belegt.  Zweifellos  ist  der  Tabak  ein  entbehrliches
Eenußmittel,  aber  dann  sind  ausländische  Seidenstoffe,
Pelze,  Kaviar,  Straußenfedern,  persische  Teppiche  und  alle
die  beispielsweise  vorerwähnten  Warengattungen  in
mindestens  ebenso  hohem  Maß  als  entbehrliche  Güter
anzusehen  und  lassen,  nach  den  hinsichtlich  der  Unerschütterlichkeit
  des  Tabakoerbrauches  gemachten  Erfahrungen, ­
  wohl  auch  ihrerseits  einen  Wertzoll  von  etwa
50%  gerechtfertigt  erscheinen.  Jedenfalls  muß  nach  alledem ­
  die  bisherige  niedrige  Belastung  des  Lurusverbrauchs
  ausländischer  Waren  unter  sozialpolitischen  Gesichtspunkten ­
  als  unhaltbar  erscheinen.
Hieran  können  auch  die  feineren  Abstufungen  der
Zollsätze  nach  Beschaffenheitsunterschieden  innerhalb  einer
Warengattung  nur  wenig  ändern,  Abstufungen,  wie  sie
vorzugsweise  der  letzte  Zolltarif  brachte,  so  z.  B.  für
eine  Anzahl  von  Geweben,  die  nun  nach  Fadenzahl
und  nach  dem  auf  die  Flächeneinheit  entfallenden  Gewichte ­
  differenziert  werden.  Die  erwähnten  Abstufungen
können  deshalb  nur  wenig  ändern,  weil  die  Differenzierungen ­
  nach  der  äußeren  Beschaffenheit  nicht  den
wahren  W  e  r  t  unterschieden  ausreichend  entsprechen;  sie
sind  auch  deshalb  von  nicht  genügend  wirksamem
Einflüsse,  weil  innerhalb  derselben  Beschaffenheitsklasse
noch  klaffende  Wertunterschiede  zwischen  gleich  großen,
einem  und  demselben  Zollsatz  unterliegenden  Mengen
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.