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nicht nur auf eine Vorversorgung der Fabrikanten mit
Rohmaterial wie im Jahre 1905, sondern hierüber hinaus
auf eine während der Steuerkampfjahre ungewöhnlich
angespannte Fabrikationstätigkeit zurückzuführen, deren
Folge bekanntermaßen war, daß um die Zeit des Inkrafttretens
des Tabaksteuergesetzes (15. August 1909)
die Mehrzahl der Wiederverkäufer und ein großer Teil
des Privatpublikums mit Vorräten von Tabakfabrikaten
versehen waren, die in zahllosen Fällen dem Bedarfs
von Jahren genügten.
So sehr es nach der Ablehnung der 1905er
Tabaksteuervorlage einleuchten mußte, daß die gewaltige
Einfuhrminderung des Jahres 1906 nicht als Verbrauchsrückgang,
sondern lediglich als naturgemäße Reaktion
auf die Einfuhrsteigerung des Jahres 1905 zu
betrachten war, so wenig war man jedoch im allgemeinen
geneigt, erst einmal abzuwarten, ob sich nach den starken
Einfuhren der Jahre 1907, 1908, 1909 die Mindereinfuhr
im Jahre 1910 als natürliche Reaktion oder
als wirklicher Beweis eines Verbrauchs rückganges herausstellen
würde.
Nach dem einschlägigen statistischen Materiale, das im
Folgenden gebracht werden soll, kann kein Zweifel mehr
bestehen, daß das Tabaksteuergesetz vom 15. Juli 1909
im Jahre 1906 : 152000
„ „ 1907: 160800
„ „ 1908: 171100
„ „ 1909: 169900
„ 1910: 161300.