Full text : Die Geldvermehrung im Weltkriege und die Beseitigung ihrer Folgen

Rechnungseinheit,  der  bei  der  Goldwährung  fixiert,  auf  1392  Mark
für  ein  Pfund  Feingold  festgesetzt  ist.
Aber  wir  wissen,  daß  diese  Beziehung  zum  Golde  für  das  Geld
nichts  Wesentliches  ist,  wir  wissen,  daß,  obgleich  noch  heute  angesehene ­
  Nationalökonomen  dergleichen  behaupten,  von  einer
Funktion  des  Goldes  als  allgemeiner  Wertmaßstab,  wozu  man
ein  allgemein  geschätztes  Gut  brauche,  nicht  die  Rede  sein  kann.
Von  einem  „Nennwert"  der  inländischen  Währung  kann  mau
also  nur  in  ihrem  Verhältnis  zu  einer  früheren  oder  zu  einer  ausländischen ­
  Währung  sprechen,  d.  h.  von  einem  Preise,  ausgedrückt
in  einer  früheren  oder  einer  ausländischen  Rechnungseinheit.  Der
Staat  kann  -—  darin  hat  Knapp  natürlich  recht  —  eine  neue  Rechnungseinheit ­
  •—  Werteinheit  sagt  Knapp  —  einführen,  doch  kann
er  ihre  „Kaufkraft"  nicht  bestimmen.  Er  muß  aber,  um  mit  Knapp
zu  sprechen,  „die  neue  Werteinheit  durch  die  alte  definieren".  Doch
könnte  er  ebensogut  die  neue  Rechnungseinheit  an  irgendeine  ausländische ­
  anknüpfen,  und  zwar  ganz  unabhängig  vom  Golde.
Er  könnte  z.  B.,  statt  zu  sagen,  die  neue  Rechnungseinheit  solle
gleich  80  Pfennig  nach  der  alten  sein,  bestimmen,  die  neue  Rechnungseinheit ­
  solle  gleich  einem  Franken  Schweizer  Währung  sein
—  das  wäre  etwa  gleich  81  Pfennig  —  oder  gleich  1  Krone  österreichische ­
  Währung  —  das  wäre  etwa  gleich  86  Pfennig.  Der
Staat  setzt  dann  eben  einfach  die  „Parität"  mit  einer  ausländischen
Währung  fest,  die  durch  die  Geldpolitik  eingehalten  werden  soll.
Sb  diese  das  vermag,  ist  eine  Frage  der  auf  die  Preise  von  der
(^eldseite  aus  einwirkenden  Amstände,  von  denen  wir  oben  gesprochen ­
  haben.
Jedenfalls,  auch  wenn  der  Staat  die  Goldwährung  nicht
wiederherstellt,  kann  er  die  Rückkehr  unserer  Währung  zur  ftüheren
Parität  mit  den  ausländischen  herbeiführen.  Entgegenstehende
Ansichten,  wie  sie  z.  B.  Diehl  vertreten  hat, x )  sind  also  durchaus
unzutreffend.  Es  würde  sich  dabei  an  den  tatsächlichen  Verhält-')

  „Es  wird  für  Deutschland  eine  wichtige  Aufgabe  sein,  nach  beendetem ­
  Kriege  wieder  zu  den  strengen  Grundsätzen  der  Goldwährung,  d.  h.
öUr  Wiederherstellung  der  Einlösungspflicht  der  Banknoten,  zu  kommen.
auf  diese  Weise  kann  die  Parität  der  Valuta  wiederhergestellt ­
  werden  "  Jahrbücher  für  Nationalökonomie,  Dezember  1916,
737.  Im  Gegenteil  erst  wenn  die  Parität  der  Valuta  wiederhergestellt
Ab  ist  eine  Goldwährung,  d.  h.  Wiederherstellung  der  Einlösungspflicht  der
Banknoten,  wieder  möglich.

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