Full text : Vergangenheit und Zukunft der Sozialwissenschaften

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ist,  und  ist  daher  seinem  Wesen  nach  eine  Theorie
des  Rechtsphänomens,  und  zwar  eine  empirische,
wissenschaftliche  Theorie  im  Gegensatz  zu  einer  mit
Unerfaßbarem  arbeitenden  Spekulation.
Damit  berühren  wir  einen  Ideenstrom,  von  dessen
unendlichem  Reichtum  und  unendlicher  Bedeutung,
i^wie  ich  fürchte,  man  in  wenigen  Worten  keine  Vorstellung ­
  machen  kann.  Was  der  Nil  für  Ägypten  ist,
das  war  das  Naturrecht  im  18.  Jahrhundert  für  das
sozialwissenschaftliche  Geistesleben  und  selbst  über
die  Grenzen  der  Sozialwissenschaften  hinaus,  vor
allem  in  Deutschland.  Von  ihm  aus  und  durch  seine
Kanäle  hindurch  wirkte  vor  allem  das  neue  Leben
der  Geister.  Durch  seine  Vermittlung  drang  die
Fragelust  in  neue  Gebiete  und  aus  seinem  Schoß
wurden  neue  Wissenschaften  geboren.  Von  ihm  aus
erneuerte  sich  der  wissenschaftliche  Gedanke  und
selbst  die  Philosophie  und  von  ihm  drang  man  —  über
Spinoza,  Hobbes,  Bayle,  Descartes,  zur  Höhe  vor,  auf
der  Leibniz  steht  und  über  sie  hinaus  zu  Kant  und
Goethe.
Daß  gerade  die  Rechtslehre  das  leisten  konnte,
richtiger  gesagt,  daß  alle  jene  großen  Bewegungen
zunächst  in  der  Form  einer  Rechtstheorie  auftraten,
lag  natürlich  nur  daran,  daß  noch  im  17.  Jahrhundert
die  Jurisprudenz  fast  die  einzige  große  Laienwissenschaft ­
  war  und  der  Weg  zu  Forschungsarbeit  und
überhaupt  zu  allgemeiner  Bildung  vor  allem  durch  das
Rechtsstudium  führte.  Man  darf  sich  natürlich  nicht
die  eigentlichen  Berufsjuristen  als  Träger  der  Fahne
denken.  Vielmehr  legten  ihr  Bildungsgang  und  die
            
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