fullscreen : Wie kann die heimische Cognacindustrie und der deutsche Weinbau gefördert werden?

12

im  Wert  des  Weinbranntweins  sehr  wohl  in  Einklang  bringen
lassen,  denn  während  bei  einem  Zusatz  von  10%  lange
gelagerten  höherwertigen  Weindestillats  sich  ein  besserer
Cognac  ergibt,  der  auch  zu  höherem  Preise  verkauft  werden
wird,  kann  mit  10%  weniger  qualitätsreichen  jüngeren
Destillats  der  Konsum  der  billigsten  Cognacsorten  befriedigt
werden.  Jedenfalls  sind  aber  10%  jungen  Weinbranntweins ­
  imstande,  dem  Cognac  auch  ohne  künstliche  Beimengungen ­
  seinen  Charakter  zu  geben.  Diese  Ansicht
wird  von  vielen  reellen  Cognacfabrikanten  ebenfalls  vertreten ­
  und  nur  die  Rücksicht  auf  die  Konkurrenz,  sowie
das  Fehlen  einer  entsprechenden  gesetzlichen  Begriffsfeststellung ­
  für  Cognac  und  einer  Kontrolle  für  den  Zusatz  von
Weindestillat,  läßt  bisher  die  Ausführung  in  der  Praxis
nicht  zu.
Auch  die  Handelskammer  in  Cöln  sagt  in  ihrem
Jahresbericht  für  1904  in  bezug  auf  deutschen  Cognac:
„Als  ein  großer  Übelstand  wird  es  in  dem  Erwerbsleben ­
  dieser  Branche  angesehen,  daß  sich  der  Begriff
,Cognac*  noch  keiner  reichsgesetzlichen  Feststellung  erfreut,
ein  Mißstand,  der  die  Absatzfähigkeit  dieses  Artikels  beschränkt ­
  und  andererseits  durch  eingeleitete  Anklagen  wegen
Nahrungsmittelverfälschung  fortgesetzt  die  Gewerbetreibenden ­
  in  ihrer  materiellen  und  ideellen  Existenz  bedroht.“
In  einem  Gutachten,  welches  der  Rat  der  Stadt  Leipzig
durch  seine  chemische  Untersuchungsanstalt  Anfang  dieses
Jahres  in  bezug  auf  Cognac  bekannt  gegeben  hat,  heißt  es
u.  a.  wörtlich:  „Es  bleibt  dem  reellen  Handel  Vorbehalten,
die  Preise  genau  mit  der  Menge  des  verwendeten  Weindestillats ­
  in  Einklang  zu  bringen  und  auch  Waren  nicht  als
Cognac  zu  bezeichnen,  welche  einen  verschwindend  geringen
Gehalt  an  Weindestillat  besitzen.  Wir  halten  aber  etwa
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.