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10 % als Mindestgrenze einer reellen verkaufsfähigen
Ware.“
Zurzeit läßt sich das Publikum den minderwertigen
Branntwein mit schönen Etiketten und fingierten Firmennamen
als echten Cognac zu unverhältnismäßig hohen
Preisen verkaufen.
Würde die Mindestgrenze von Weindestillat im Cognac
auf 10% festgesetzt werden, so würden die 30 Millionen
Liter Cognac in Deutschland einen Weindestillatkonsum
von 3 Millionen Litern bedeuten, selbst wenn man nicht
die besseren Qualitäten in Rechnung stellte. Tatsächlich
muß man aber annehmen, daß etwa 25 % dieses Quantums
zu Preisen verkauft wird, für die der Käufer einen wirklich
reinen Weinbranntwein verlangen kann und auch erwartet,
und weitere 25 % zu Preisen, für die ein Branntwein mit
einem Weindestillatgehalt von 33 l /,i% und mehr geliefert
werden könnte.
Bei reller Herstellung der jetzigen Cognacproduktion
in Deutschiand würde nach obiger Berechnung mindestens
ein Quantum von 11% Millionen Liter Weindestillat ä 50 %
nötig sein, wozu rund 825 000 hl Wein von zirka 7 % Alkoholgehalt
verbraucht würden. Das ist über 25 % der
durchschnittlichen deutschen Weinproduktion. Es werden
dagegen zu der angeführten Cognacproduktion von 30 Millionen
Liter jedoch nur, außer den in Deutschland gebrannten
300 000 1 r. A. = 600 000 1 50 % igen Weindestillat,
die 15 000 hl von Frankreich eingeführter 60%iger
Cognac = 1 800 000 1 50°/oiges Weindestillat verwendet,
das sind zusammen nur 2 400 000 1 Weindestillat ä 50%.
Hierzu kommen, wie schon oben bemerkt, die noch
aus andern Ländern bezogenen, nicht festgestellten Quantitäten.