Full text : Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien

Zentralverwaltung

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einigt,  welcher  die  Ausfertigungen  nritzeichnet  und  vom  Minister
mit  der  selbständigen  Erledigung  bestimmter  Angelegenheiten  betraut ­
  werden  kann.  Den  Direktoren  übergeordnet  und  zur  Unterstützung ­
  des  Ministers  in  allen  Arbeiten  des  Ressorts  berufen  ist  der
Generalsekretär.  Er  entscheidet  in  allen  nicht  dem  Minister  vorbehaltenen ­
  oder  den  Direktoren  anvertrauten  Verwaltungsangelegenheiten, ­
  überwacht  die  Tätigkeit  aller  Bureaus  und  zeichnet  im  Namen
des  Ministers  alle  Ausfertigungen;  doch  mutz  die  betreffende  Ermächtigung ­
  schriftlich  erteilt  und  im  Amtsblatts  bekanntgemacht  werden. ­
  Die  Beiräte  und  Kommissionen  sind  Kollegien  zur  Unterstützung ­
  des  Ministers  in  bestimmten  Fachfragen.  Die  Beiräte  sind
meist  bloß  begutachtende  Organe;  die  Kommissionen  haben  in  der
Regel  ein  gewisses  Verfügungsrecht.  Dem  Personal  für  den
auswärtigen  Dienst  endlich  obliegt  die  Inspektion  und  Kontrolle ­
  der  untergeordneten  Behörden  oder  der  Vollzug  spezieller
Verrichtungen.  Die  Gesamtheit  der  Hilfsorgane  eines  Ressorts
unter  der  Leitung  des  Ministers  bildet  das  Ressortministerium.
Zuletzt  bestanden  neun  Ministerien  und  zwar:  das  Ministerium  des
Innern,  das  Ministerium  für  Kultus  und  Unterricht,  das  Ministerium ­
  für  Domänen  und  Ackerbau,  das  Ministerium  für  Handel
und  Industrie,  das  Ministerium  für  öffentliche  Arbeiten,  das  Justizministerium, ­
  das  Finanzministerium,  das  Ministerium  des  Austern
und  das  Kriegsministerium.
Der  Wirkungskreis  des  Ministeriums  des  Innern  umfaßt ­
  die  allgemeine  Verwaltung  und  die  Verwaltung  der  besonderen, ­
  diesem  Ministerium  zugewiesenen  Zweige.  Der  allgemeinen
Verwaltung  dient  die  Direktion  der  politischen  Verwaltung
und  Sicherheitspolizei,  die  Direktion  der  Kreis-  und
Gemeindeverwaltung,  das  Bauamt  und  das  Rechnungsamt. ­
  Ihre  Tätigkeit  erstreckt  sich  auf  alle  Verwaltungsangelegenheiten, ­
  welche  nicht  der  Fachverwaltung  oder  anderen  Ressorts  zugewiesen ­
  sind.  Die  Kontrolle  der  allgemeinen  Verwaltung  erfolgt
durch  4  Eeneralinspektoren  mit  dem  Sitz  in  Bukarest,  welche
die  untergeordneten  Behörden  besichtigen  und  im  Aufträge  des
Ministers  notwendige  Erhebungen  pflegen  und  besondere  Aufgaben ­
  erfüllen.  Für  die  besonderen,  dem  Ministerium  des  Innern
zugewiesenen  Dienstzweige  bestehen:  die  Eeneraldirektion  der
Telegraphen  und  Posten,  die  Generaldirektion  des  zivilen
Gesundheitswesens,  die  Generaldirektion  des  Eefängnismesens
  und  die  Direktion  des  Amtsblattes  und  der  Staatsdruckerei. ­

Die  Generaldirektion  der  Telegraphen  und  Posten
verwaltet  unter  der  Leitung  des  Generaldirektors  und  der  Mit-Onciul,
  Rumänien  g
            
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