Zentralverwaltung
81
einigt, welcher die Ausfertigungen nritzeichnet und vom Minister
mit der selbständigen Erledigung bestimmter Angelegenheiten betraut
werden kann. Den Direktoren übergeordnet und zur Unterstützung
des Ministers in allen Arbeiten des Ressorts berufen ist der
Generalsekretär. Er entscheidet in allen nicht dem Minister vorbehaltenen
oder den Direktoren anvertrauten Verwaltungsangelegenheiten,
überwacht die Tätigkeit aller Bureaus und zeichnet im Namen
des Ministers alle Ausfertigungen; doch mutz die betreffende Ermächtigung
schriftlich erteilt und im Amtsblatts bekanntgemacht werden.
Die Beiräte und Kommissionen sind Kollegien zur Unterstützung
des Ministers in bestimmten Fachfragen. Die Beiräte sind
meist bloß begutachtende Organe; die Kommissionen haben in der
Regel ein gewisses Verfügungsrecht. Dem Personal für den
auswärtigen Dienst endlich obliegt die Inspektion und Kontrolle
der untergeordneten Behörden oder der Vollzug spezieller
Verrichtungen. Die Gesamtheit der Hilfsorgane eines Ressorts
unter der Leitung des Ministers bildet das Ressortministerium.
Zuletzt bestanden neun Ministerien und zwar: das Ministerium des
Innern, das Ministerium für Kultus und Unterricht, das Ministerium
für Domänen und Ackerbau, das Ministerium für Handel
und Industrie, das Ministerium für öffentliche Arbeiten, das Justizministerium,
das Finanzministerium, das Ministerium des Austern
und das Kriegsministerium.
Der Wirkungskreis des Ministeriums des Innern umfaßt
die allgemeine Verwaltung und die Verwaltung der besonderen,
diesem Ministerium zugewiesenen Zweige. Der allgemeinen
Verwaltung dient die Direktion der politischen Verwaltung
und Sicherheitspolizei, die Direktion der Kreis- und
Gemeindeverwaltung, das Bauamt und das Rechnungsamt.
Ihre Tätigkeit erstreckt sich auf alle Verwaltungsangelegenheiten,
welche nicht der Fachverwaltung oder anderen Ressorts zugewiesen
sind. Die Kontrolle der allgemeinen Verwaltung erfolgt
durch 4 Eeneralinspektoren mit dem Sitz in Bukarest, welche
die untergeordneten Behörden besichtigen und im Aufträge des
Ministers notwendige Erhebungen pflegen und besondere Aufgaben
erfüllen. Für die besonderen, dem Ministerium des Innern
zugewiesenen Dienstzweige bestehen: die Eeneraldirektion der
Telegraphen und Posten, die Generaldirektion des zivilen
Gesundheitswesens, die Generaldirektion des Eefängnismesens
und die Direktion des Amtsblattes und der Staatsdruckerei.
Die Generaldirektion der Telegraphen und Posten
verwaltet unter der Leitung des Generaldirektors und der Mit-Onciul,
Rumänien g