6. Titel: Dienftvertrag. SS 618, 619. Norbemerkungen zu den 85 620—628, 1047
Speziell über den Fall des Todes der Vertragsteile j. oben $ 618 mit
Bem, 2, a und Bem. III, 1 zu 8 616, jomie 8. II, 466; außerdem kann der
Tod des Dienijtberedh tigten unter Umftänden die Kündigung, nach
85 626, 628 Wbi. 1 rechtfertigen (vgl. hiezu auch Bem. 2, g zu S 620).
Bei Aufhebung durch gegenfeitige8 Nebereinkommen {ft zu beachten,
daß die Annahme des BeendigungSvor[hlagS 3WAT au Hilligmweigend
erfolgen kann; Ddiefer Annahmewilie muß aber tet deutlich zum UAuds
druce fommen, Sebteres Hit 3. BD. nicht der Fall, wenn der Arbeiter, dem
gegenüber ein gejeßlidher Entlaffungsgrund nicht vorliegt, der Aufforderung des
Dienftheren zum fofortigen Austritt ohne Widerrede Holge leiftet (vgl. hiezu
Qotmar Bd. 1 S. 568, Brenner S. 92, Sigel S. 168, Staub in Anm. 10 zu
8 66 HGB.)., Umyelehrt zjt dies auch nicht der San beim recht3mwidrigen Aus
tritte de8 Dienftverpflihteten, menn hier der Berechtigte fih nicht weiter äußert.
Eine Verpflidhtung deS vertragstreuen Teile8, gegen das vertrag3brüchige Ver:
Halten de anderen Teile auZdrüclig Widerfpruh ZU erheben, befteht nämlich
nit (Dal. Sigel a. a. D.); außerdem legen die Gründe des SchweigenS hier
erfahrungsgemäß für die Regel auf einen ganz anderen Gebiet als auf dem
eine8 {tilljchweigenden Verzicht? (der andere Teil will z. SB. einen unliebjamen
Auftritt verhüten oder er ijt fig über die einjhlägigen RechtZnormen nicht
ganz Har 26,), Au8 ber Rraxi3 val. über ftillihw eigen d vereinbarte Dder
(tinjhmeigend au8ge{chlofjene Kündigung Gew. 1. Aim.®, Bd. 14 S. 293 und 363.
Selbft in der vorbehaltiojen Annahme der bis zum Austritte
verdienten Bergütung jeitenZ des zu Unrecht entlafijenen Dien{tverbflidhteten
fann noch nicht ohne weiteres fein Einverftändnis zur vorzeitigen Qöfung des
Dienftverhältniffes gefunden werden, val. Seuff. Arch. Bo. 57 Nr. 30 und
Sigel a. a. D. S. 163.
2, Bejondere Beftimmungen enthalten für den Dienftvertrag die 88 620 ff. nad
ämei Nihtungen, nämlich über die Beendigung durd:
a) Beit- und Gefchäftsablauf;
b) Kündigung.
Die Kündigung kennzeihnet ih auch hier begriffligh al8 eine einfeitige empfang3=
bebürftige TMilenzerklärung (j. SS 130 ff.) zu dem Awede, um ein no fortlaufende
Dienitvertragsverhältnis jofort oder nad beftimmter fpäterer Frijt zum Uofhluffe zu bringen
Oder doch menigjten8 die Annahme einer Hillihweigenden Verlängerung eines ablaufenden
Vertrags auszufhlieben.
x) Die Kündigung enthält demnach die Erklärung des Rüktritt® vom
Bertrage (ngl. die Bem. II zu & 564). Wie hei der Miete erfordert au
hier die Kündigung 3ZWaT den Empfang auf Seite des Gegenteil3,
nicht aber defjen Annahme d. h. biligende Erflärung. Wenn der
Adrefjat durH JhuldhHaftes Verhalten die Empfangnahme
der Kündigung vereitelt, wird jolche gleichwohl als erfolgt anzufehen
jein, Dal. über biefe Frage Sem, II vor 8 116, Habicht in D. Sur. 3.
1902 €. 265, David in Gruchot, Bettr. Bd. 46 S. 232, Dernburg Bd. II
8 55 und Burcharbt, Die Recht3verhältnifje der gewerblidhen Arbeiter
S, 49, fowie Sigel a. a. OD. S. 156. Dies wird aug bei Erklärungen
unter Anmejenden gelten miljfen, bal. Roppers8 in Gruchot, Beitr.
Bd. 46 S. 225, Staub in Anm. 5 zu S 66 HGB. und Sigel a. a. DO.
S, 157.
Ueber die Frage, ob eine be dingte Kündigung zuläffig Hit,
ji. Borbem. 5 vor $ 158.
Auch Hier Hit fie einfeitig nidgt mehr miderruflidh, jobald fie zur
Bennini8 des andern TeileS gekommen iit; Dal. Lotmar Bd. 1 S. 572.
3)