Full text : Fortschritt und Armut

Kap.  I.

Verbindung  der  Verteilungsgesetze.

sind,  so  muß  die  Vereinbarung,  welche  die  Beteiligung  eines  derselben
am  Gewinn  festsetzt,  gleichzeitig  entweder  die  einzelne  oder  die  gemeinschaftliche ­
  Beteiligung  der  beiden  anderen  festsetzen,  wird  Thomas'
Anteil  auf  40  Prozent  festgestellt,  so  bleiben  so  Prozent  zur  Verteilung
zwischen  Richard  und  Heinrich  übrig,  wird  Richards  Anteil  auf  40  Prozent ­
  und  Heinrichs  Anteil  auf  35  Prozent  gesetzt,  so  wird  dadurch  Thomas
Anteil  auf  25  Prozent  bestimmt.
Unter  den  Gesetzen  der  Güterverteilung,  wie  sie  in  den  Büchern
der  herrschenden  Richtung  aufgestellt  werden,  ist  jedoch  von  keinem  derartigen ­
  Verhältnisse  die  Rede.  Venn  wir  sie  herausfischen  und  zusammenstellen, ­
  so  finden  wir  sie,  wie  folgt:
Der  Lohn  wird  durch  das  Verhältnis  zwischen  dem  der  Zahlung
und  Erhaltung  von  Arbeitskräften  gewidmeten  Kapitalbetrage  und  der
Anzahl  beschäftungsuchender  Arbeiter  bestimmt.
Die  Grundrente  wird  durch  den  Gewinn  der  Bebauung  bestimmt;
alle  Ländereien  liefern  als  Grundrente  den  Teil  ihres  Produkts,  der  das
übersteigt,  was  ein  gleicher  Aufwand  von  Arbeit  und  Kapital  aus  dem
ärmsten  in  Benutzung  befindlichen  Boden  verschaffen  könnte.
Der  Zinsfuß  wird  durch  die  Gleichung  zwischen  der  Nachfrage
der  Borgenden  und  dem  Kapitalangebote  der  Darleihenden  bestimmt.
Als  Gesetz  des  Gewinnes  wird  angegeben,  der  Gewinn  werde  durch
die  Löhne  bestimmt,  er  falle,  wenn  die  Löhne  steigen,  und  steige,  wenn
die  Löhne  fallen,  oder  um  Mills  Redewendung  zu  gebrauchen,  der
Gewinn  werde  durch  den  Preis  bestimmt,  welchen  die  Arbeit  dem
Kapitalisten  kostet.
Die  Nebeneinanderstellung  dieser  gebräuchlichsten  Erklärungen  der
Verteilungsgesetze  zeigt  sofort,  daß  sie  der  Wechselbeziehung  ermangeln,
welche  die  wahren  Verteilungsgesetze  besitzen  müssen.  Sie  greifen
weder  ineinander,  noch  wirken  sie  zusammen.  Somit  sind  wenigstens
Zwei  dieser  drei  Gesetze  falsch  aufgefaßt  oder  falsch  dargestellt.  Dies
stimmt  mit  dem,  was  wir  schon  gesehen  haben,  daß  nämlich  die  herrschende ­
  Auffassung  des  Lohngesetzes  und  folglich  auch  des  Gesetzes  vom
Zinsfuß  die  Prüfung  nicht  besteht,  wir  müssen  somit  die  wahren  Gesetze
der  Verteilung  des  Arbeitsproduktes  in  Lohn,  Grundrente  und  Zins
aufsuchen.  Der  Beweis,  daß  wir  sie  gefunden,  wird  in  ihrem  Ineinandergreifen ­
  liegen,  darin,  daß  sie  einander  begegnen,  in  Wechselwirkung
stehen  und  einander  gegenseitig  begrenzen.
Mit  dem  Gewinn  hat  diese  Untersuchung  offenbar  nichts  zu  tun.
V)ir  wollen  ermitteln,  welche  Umstände  die  Verteilung  des  gemeinschaftlichen ­
  Produktes  unter  den  Grund  und  Boden,  die  Arbeit  und  das
Kapital  bestimmen,  und  Gewinn  ist  kein  Ausdruck,  der  ausschließlich
einen  dieser  drei  Teile  betrifft,  von  den  drei  Teilen,  in  welche  der
Gewinn  durch  die  Nationalökonomie  zerlegt  wird  —  nämlich:  Vergütung
^ür  Risiko,  Lohn  für  Aufsicht  und  Ertrag  für  die  Kapitalnutzung  —,
sällt  der  letztere  unter  den  Ausdruck  Zins,  der  alle  Erträge  der  Kapital-George,
  Fortschritt  und  Armut.  9
            
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