fullscreen : Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung

1.  DIE  BANKNOTEN  WÄHRUNG  BIS  APRIL  1790.

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der  königlichen  Domänen  und  der  konfiszierten  Güter  Geistlicher, ­
  die  bis  zu  höchstens  400  Millionen  livres  veräußert
werden  sollten.
Die  Assignaten  waren  verzinsliche  Staatsobligationen;
sie  wurden  vom  Staat  in  Zahlung  genommen  vorzugsweise
beim  Verkauf  der  Nationalgüter.  Zwangskurs  hatten  sie  nicht.
Gingen  sie  auf  Grund  der  genannten  Einnahmen  ein,  so  sollten
sie  nach  einem  bestimmten  Modus  verbrannt  werden  und  zwar
so,  daß  die  letzten  im  Jahre  1795  vernichtet  werden  mußten.
Nach  der  ursprünglichen  Absicht  des  Gesetzgebers  sollten  sie
auf  diese  angeblich  sehr  vorteilhafte  Weise  in  absehbarer
Zeit  aus  der  Welt  geschafft  werden.  Zunächst  wurden  davon
170  Millionen  an  die  caisse  d’escompte  gegen  ein  Darlehen
ausgehändigt;  eine  weitere  Ausgabe  erfolgte  nicht.
Aus  unseren  Ausführungen  über  die  Banknotenwährung
ergibt  sich  tabellarisch  betrachtet  folgende  Einrichtung  des
Geldwesens:

Beziehungen  zum

Funktionelle  Unterschiede

Geldarten

platische


Meta'
genetische ­


1
dromische


des  Annahme ­
 ­


der  Einlosbarkeit


der  Behandlung ­


Banknoten

Papier

notal

keine
Hylolepsie

Kurantvalu

 ­


Louis  von  48,  24,  12  livres
® cus  »  6  und  3  .,

Gold

geld

definitiv

akzes-Silber



bar

Hylolepsie

Scheidesorisch



Stücke  „  24,  12  und  6  sous

”  •>  2  „  l 1 /»  „

Billon

notal

keine

geld

”  ”  *>  V*  i,  v«  „

Kuptei

Hylolepsie

Die  Banknotenwährung  hatte  im  Sommer  1789  begonnen;
schon  im  Laufe  des  Jahres  1790  mußte  sie  der  Staatsnotenwährung ­
  weichen.
            
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