Kap. I. Die Ungerechtigkeit des Privatgrundbesitzes. -
Eintritt in die Welt verliehen wird und das während seiner Anwesenheit
aus derselben nur durch die gleichen Rechte anderer beschränkt werden
kann. Es gibt in der Natur nichts wie ein absolutes Freilehn an Grund
und Boden. Reine Macht aus Erden kann rechtmäßigerweise ausschließ
lichen Grundbesitz verleihen, wenn sich auch alle vorhandenen Menschen
darüber einigten, ihre gleichen Rechte wegzugeben, so könnten sie doch
nicht das Recht ihrer Nachkommen weggeben. Weshalb sind wir nur
Nutznießer sür einen Tag? paben wir die Erde geschaffen, daß wir den
Rechten derer vorgreifen dürsten, die nach uns daraus wohnen werden?
Der Allmächtige, der die Erde sür den Menschen und den Menschen
für die Erde schuf, hat alle Generationen der Menschenkinder durch ein
auf der Verfassung aller Dinge geschriebenes Dekret zur Erbfolge be
stimmt, ein Dekret, dem keine menschliche Handlung einen Riegel vor
schieben, das keine Vorschrift beschränken kann. Ls mag der Pergamente
noch so viele geben, der Besitz noch so lange gedauert haben, die natürliche
Gerechtigkeit kann einem Menschen kein Recht auf den Besitz und Genuß
von Land zuerkennen, das nicht gleichmäßig auch das Recht aller seiner
Mitmenschen wäre. Obgleich dem Herzog von westminster seine Besitz
titel von Generation zu Generation bewilligt wurden, so hat doch das
ärmste Rind, das heute in London geboren wird, ebensoviel Recht auf
dessen Grundbesitz wie sein ältester Sohn*). Obgleich das souveräne
Volk des Staates New Hork den Grundbesitz der Astors zugibt, so erhält
doch der Säugling, der in dem schmutzigsten Raum der elendesten Miets
kaserne wimmernd in die Welt tritt, von demselben Augenhlick an ein
gleiches Recht daraus, wie der Millionär. Und er wird enteignet, wenn
ihm dieses Recht bestritten wird.
Unsere früheren Schlüsse, die an sich unwiderleglich sind, werden
so durch die höchste und letzte Probe erhärtet. Aus der Sphäre der
Nationalökonomie in die der Ethik hinübergeführt, zeigen sie ein Unrecht
als die Ouelle der Übel, die mit dem materiellen Fortschritt zunehmen.
Die Massen, welche inmitten des Überflusses Mangel leiden, welche,
mit politischer Freiheit ausgestattet, zu dem Lohne der Sklaverei ver
dammt sind, denen arbeitersparende Erfindungen keine Erleichterung
der Mühsal bringen, sondern die dadurch vielmehr eines Vorrechts
*) Dieses natürliche und unveräußerliche Recht auf den gleichen Gebrauch und
Genuß des Grund und Bodens ist so klar, daß es von den Menschen stets anerkannt wird,
wo Macht und Gewohnheit ihre Auffassungen nicht abgestumpft hat. Um nur ein Beispiel
anzuführen: die weißen Ansiedler in Neu-Seeland fanden es unmöglich, von den Maoris
einen nach Ansicht der letzteren genügenden Grundbesitztitel zwerlangen, weil selbst in dem
Kalle, daß ein ganzer Stamm in den verkauf willigte, sie trotzdem bei der Geburt jedes
neuen Kindes unter ihnen eine weitere Zahlung beanspruchten auf den Grund hin, daß
sie wohl ihre eigenen Rechte abtreten, aber nicht die der Ungeborenen verkaufen könnten.
Die Regierung war genötigt einzugreifen und die Sache dadurch zu ordnen, daß sie Land
für eine dem Stamme zuzahlende Fahresrente kaufte, an der jedes neugeborene Kind
einen Anteil erlangt.