Full text : Fortschritt und Armut

Kap.  I.  Die  Ungerechtigkeit  des  Privatgrundbesitzes.  -

Eintritt  in  die  Welt  verliehen  wird  und  das  während  seiner  Anwesenheit
aus  derselben  nur  durch  die  gleichen  Rechte  anderer  beschränkt  werden
kann.  Es  gibt  in  der  Natur  nichts  wie  ein  absolutes  Freilehn  an  Grund
und  Boden.  Reine  Macht  aus  Erden  kann  rechtmäßigerweise  ausschließlichen ­
  Grundbesitz  verleihen,  wenn  sich  auch  alle  vorhandenen  Menschen
darüber  einigten,  ihre  gleichen  Rechte  wegzugeben,  so  könnten  sie  doch
nicht  das  Recht  ihrer  Nachkommen  weggeben.  Weshalb  sind  wir  nur
Nutznießer  sür  einen  Tag?  paben  wir  die  Erde  geschaffen,  daß  wir  den
Rechten  derer  vorgreifen  dürsten,  die  nach  uns  daraus  wohnen  werden?
Der  Allmächtige,  der  die  Erde  sür  den  Menschen  und  den  Menschen
für  die  Erde  schuf,  hat  alle  Generationen  der  Menschenkinder  durch  ein
auf  der  Verfassung  aller  Dinge  geschriebenes  Dekret  zur  Erbfolge  bestimmt, ­
  ein  Dekret,  dem  keine  menschliche  Handlung  einen  Riegel  vorschieben, ­
  das  keine  Vorschrift  beschränken  kann.  Ls  mag  der  Pergamente
noch  so  viele  geben,  der  Besitz  noch  so  lange  gedauert  haben,  die  natürliche
Gerechtigkeit  kann  einem  Menschen  kein  Recht  auf  den  Besitz  und  Genuß
von  Land  zuerkennen,  das  nicht  gleichmäßig  auch  das  Recht  aller  seiner
Mitmenschen  wäre.  Obgleich  dem  Herzog  von  westminster  seine  Besitztitel ­
  von  Generation  zu  Generation  bewilligt  wurden,  so  hat  doch  das
ärmste  Rind,  das  heute  in  London  geboren  wird,  ebensoviel  Recht  auf
dessen  Grundbesitz  wie  sein  ältester  Sohn*).  Obgleich  das  souveräne
Volk  des  Staates  New  Hork  den  Grundbesitz  der  Astors  zugibt,  so  erhält
doch  der  Säugling,  der  in  dem  schmutzigsten  Raum  der  elendesten  Mietskaserne ­
  wimmernd  in  die  Welt  tritt,  von  demselben  Augenhlick  an  ein
gleiches  Recht  daraus,  wie  der  Millionär.  Und  er  wird  enteignet,  wenn
ihm  dieses  Recht  bestritten  wird.
Unsere  früheren  Schlüsse,  die  an  sich  unwiderleglich  sind,  werden
so  durch  die  höchste  und  letzte  Probe  erhärtet.  Aus  der  Sphäre  der
Nationalökonomie  in  die  der  Ethik  hinübergeführt,  zeigen  sie  ein  Unrecht
als  die  Ouelle  der  Übel,  die  mit  dem  materiellen  Fortschritt  zunehmen.
Die  Massen,  welche  inmitten  des  Überflusses  Mangel  leiden,  welche,
mit  politischer  Freiheit  ausgestattet,  zu  dem  Lohne  der  Sklaverei  verdammt ­
  sind,  denen  arbeitersparende  Erfindungen  keine  Erleichterung
der  Mühsal  bringen,  sondern  die  dadurch  vielmehr  eines  Vorrechts

*)  Dieses  natürliche  und  unveräußerliche  Recht  auf  den  gleichen  Gebrauch  und
Genuß  des  Grund  und  Bodens  ist  so  klar,  daß  es  von  den  Menschen  stets  anerkannt  wird,
wo  Macht  und  Gewohnheit  ihre  Auffassungen  nicht  abgestumpft  hat.  Um  nur  ein  Beispiel
anzuführen:  die  weißen  Ansiedler  in  Neu-Seeland  fanden  es  unmöglich,  von  den  Maoris
einen  nach  Ansicht  der  letzteren  genügenden  Grundbesitztitel  zwerlangen,  weil  selbst  in  dem
Kalle,  daß  ein  ganzer  Stamm  in  den  verkauf  willigte,  sie  trotzdem  bei  der  Geburt  jedes
neuen  Kindes  unter  ihnen  eine  weitere  Zahlung  beanspruchten  auf  den  Grund  hin,  daß
sie  wohl  ihre  eigenen  Rechte  abtreten,  aber  nicht  die  der  Ungeborenen  verkaufen  könnten.
Die  Regierung  war  genötigt  einzugreifen  und  die  Sache  dadurch  zu  ordnen,  daß  sie  Land
für  eine  dem  Stamme  zuzahlende  Fahresrente  kaufte,  an  der  jedes  neugeborene  Kind
einen  Anteil  erlangt.
            
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