Full text: Fortschritt und Armut

Buch VII. 
25^ Die Gerechtigkeit des Heilmittels. 
Land selbst, keinen anderen Anspruch, als den aus meinen, mit sedem 
anderen Mitglieds der Gesellschaft gleichen Anteil an dem werte, der 
dem Grund und Boden durch die Entwicklung der Gesellschaft hinzu 
gefügt wird. 
Doch man wird sagen: Es gibt Meliorationen, die mit der Zeit 
nicht mehr von dem Grund und Boden unterschieden werden können. 
Sehr wohl, dann wird das Recht auf die Meliorationen mit dem Recht 
auf den Grund und Boden vermischt; das individuelle Recht geht in 
dem gemeinen Rechte verloren. Das Größere verschlingt das Kleinere, 
nicht aber das Kleinere das Größere. Die Natur geht nicht vom Menschen 
aus, sondern der Mensch von der Natur, und in ihren Busen müssen er 
und alle seine Werke zurückkehren. 
Oder man sagt vielleicht: Da jeder Mensch ein Recht auf den 
Gebrauch und Genuß der Natur hat, so muß demjenigen, welcher 
Land gebraucht, das ausschließliche Recht darauf zugestanden werden, 
damit er den vollen Nutzen aus seiner Arbeit erlangen kann. Es ist 
jedoch nicht schwierig, zu bestimmen, wo das individuelle Recht aufhört 
und das allgemeine ansängt. Eine seine und genaue Probe wird durch 
den wert geboten, und wie dicht auch die Bevölkerung werde, mit 
seiner Pilse ist es nicht schwer, das genaue Recht eines jeden und die 
gleichen Rechte aller zu bestimmen und zu sichern. Der preis des Grund 
und Bodens ist, wie wir gesehen haben, der Preis des Monopols. Nicht 
die absoluten, sondern die relativen Fähigkeiten des Grund und Bodens 
bestimmen dessen Preis. Grund und Boden, der nicht besser als anderer 
ist, den man zur Benutzung frei hat, kann keinen preis haben, welche 
inneren Eigenschaften er auch besitzen mag. Und der Preis des Grund 
und Bodens bemißt stets den Unterschied zwischen demselben und dem 
besten, der zur Benutzung zu haben ist. So drückt der Preis des Grund 
und Bodens in genauer und handgreiflicher Form das Recht der Gesell 
schaft auf das von einem einzelnen in Besitz genommene Land aus; 
und die Grundrente drückt den genauen Betrag aus, welchen der einzelne 
der Gesellschaft zahlen müßte, um die gleichen Rechte aller anderen 
Mitglieder derselben zu befriedigen, wenn wir somit den ungestörten 
Gebrauch des Landes demjenigen zugestehen, der die Priorität des 
Besitzes geltend machen kann und die Rente zugunsten der Gesellschaft 
konfiszieren, so versöhnen wir die wegen der vorzunehmenden Ver 
besserungen notwendige Stetigkeit des Besitzes mit einer vollen und 
ganzen Anerkennung der gleichen Rechte aller auf den Gebrauch des 
Landes. 
was die Folgerung eines vollständigen und ausschließlichen indivi 
duellen Rechtes auf Land aus der Priorität des Besitzes anbetrifft, 
so ist dies, wenn möglich, der unsinnigste Grund, mit welchem Grund 
eigentum verteidigt werden kann. Die Priorität des Besitzes sollte ein 
ausschließliches und immerwährendes Anrecht auf die Oberfläche der 
Erde gewähren, auf der, nach der Ordnung der Natur, zahllose Genera
	        
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