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Die Gerechtigkeit des Heilmittels.
Buch VII.
Demut, wenn sie zuerst einen Protest gegen ein von der Zeit geheiligtes
Unrecht wagt, und die englisch Redenden tragen noch das Halsband
der Sachsenknechtschaft und sind gelehrt worden, auf die „gesetzlichen
Rechte" der Grundbesitzer mit all der abergläubischen Verehrung zu
schauen, mit der die alten Ägypter das Krokodil betrachteten. Aber wenn
die Zeiten reif für sie sind, so wachsen die Ideen, ob sie auch in ihrem
ersten Auftreten gering scheinen. Eines Tages bedeckten sich die Mitglieder
des dritten Standes die Köpfe, als der König seinen put aufsetzte, ein
an sich unbedeutendes Ereignis, aber ein Vorzeichen der bald nachher
eintretenden großen politischen Veränderungen. Die Anti-Sklaverei-
Bewegung in den Vereinigten Staaten fing damit an, daß man davon
sprach, die Eigentümer zu entschädigen; als aber vier Millionen Sklaven
emanzipiert wurden, erhielten die Besitzer keine Entschädigung und ver
langten auch keine. Und wenn erst die Bewohner von Ländern wie
England oder die Vereinigten Staaten über die Ungerechtigkeit und
Nachteile des individuellen Grundbesitzes hinreichend aufgeklärt sein
werden, um dessen Nationalisierung zu versuchen, werden sie auch hin
reichend aufgeweckt sein, denselben in direkterer und leichterer Weise
als durch Kauf zu nationalisieren. Sie werden sich über die Entschädigung
der Grundbesitzer nicht beunruhigen.
Auch verlangt es das Recht nicht, Bedacht auf die Grundbesitzer
zu nehmen. Daß ein Mann wie John Stuart Mill der Entschädigung
der Grundbesitzer so viel Wichtigkeit beigelegt hat, um bloß die staatliche
Aneignung der künftigen Steigerung der Renten zu befürworten,
ist nur erklärlich durch seinen Glauben an die herrschenden Lehren,
daß der Lohn dem Kapital entnommen werde und daß die Bevölkerung
beständig danach strebe, gegen ihren Unterhalt zu drängen. Diese Lehren
verblendeten ihn über die vollen Wirkungen der Privataneignung des
Grund und Bodens. Er sah, daß „der Anspruch des Grundbesitzers der
allgemeinen Politik des Staates durchaus untergeordnet" ist und daß,
„wenn das Privateigentum am Grund und Boden nicht dienlich ist,
es ungerecht ist"*), aber, verwickelt in den Netzen der Malthusschen
Lehre, schrieb er —wie er ausdrücklich in einem früher von mir angeführten
Satze sagt — den Mangel und das Elend, welche er um sich sah, der Karg
heit der Natur, nicht aber der Ungerechtigkeit des Menschen zu, und deshalb
erschien ihm die Nationalisierung des Grund und Bodens als eine ver
hältnismäßig kleine Sache, die nichts zur Beseitigung des Elends und
zur Ausrottung des Pauperismus tun könne — Ziele, die nur zu er
reichen seien, wenn die Menschen einen Naturtrieb zurückdrängen
lernten. Groß und rein, von warmem Perzen und edlem Sinne wie er
war, sah er doch nie die wahre parmonie der ökonomischen Gesetze,
noch wurde er inne, wie aus diesem einen großen fundamentalen Un
rechte Armut, Elend, Laster und Schande entspringen. Andernfalls
*) Grundsätze der Nationalökonomie. Buch I, Rax. 2, Abschn. s.