Full text: Fortschritt und Armut

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Die Gerechtigkeit des Heilmittels. 
Buch VII. 
Demut, wenn sie zuerst einen Protest gegen ein von der Zeit geheiligtes 
Unrecht wagt, und die englisch Redenden tragen noch das Halsband 
der Sachsenknechtschaft und sind gelehrt worden, auf die „gesetzlichen 
Rechte" der Grundbesitzer mit all der abergläubischen Verehrung zu 
schauen, mit der die alten Ägypter das Krokodil betrachteten. Aber wenn 
die Zeiten reif für sie sind, so wachsen die Ideen, ob sie auch in ihrem 
ersten Auftreten gering scheinen. Eines Tages bedeckten sich die Mitglieder 
des dritten Standes die Köpfe, als der König seinen put aufsetzte, ein 
an sich unbedeutendes Ereignis, aber ein Vorzeichen der bald nachher 
eintretenden großen politischen Veränderungen. Die Anti-Sklaverei- 
Bewegung in den Vereinigten Staaten fing damit an, daß man davon 
sprach, die Eigentümer zu entschädigen; als aber vier Millionen Sklaven 
emanzipiert wurden, erhielten die Besitzer keine Entschädigung und ver 
langten auch keine. Und wenn erst die Bewohner von Ländern wie 
England oder die Vereinigten Staaten über die Ungerechtigkeit und 
Nachteile des individuellen Grundbesitzes hinreichend aufgeklärt sein 
werden, um dessen Nationalisierung zu versuchen, werden sie auch hin 
reichend aufgeweckt sein, denselben in direkterer und leichterer Weise 
als durch Kauf zu nationalisieren. Sie werden sich über die Entschädigung 
der Grundbesitzer nicht beunruhigen. 
Auch verlangt es das Recht nicht, Bedacht auf die Grundbesitzer 
zu nehmen. Daß ein Mann wie John Stuart Mill der Entschädigung 
der Grundbesitzer so viel Wichtigkeit beigelegt hat, um bloß die staatliche 
Aneignung der künftigen Steigerung der Renten zu befürworten, 
ist nur erklärlich durch seinen Glauben an die herrschenden Lehren, 
daß der Lohn dem Kapital entnommen werde und daß die Bevölkerung 
beständig danach strebe, gegen ihren Unterhalt zu drängen. Diese Lehren 
verblendeten ihn über die vollen Wirkungen der Privataneignung des 
Grund und Bodens. Er sah, daß „der Anspruch des Grundbesitzers der 
allgemeinen Politik des Staates durchaus untergeordnet" ist und daß, 
„wenn das Privateigentum am Grund und Boden nicht dienlich ist, 
es ungerecht ist"*), aber, verwickelt in den Netzen der Malthusschen 
Lehre, schrieb er —wie er ausdrücklich in einem früher von mir angeführten 
Satze sagt — den Mangel und das Elend, welche er um sich sah, der Karg 
heit der Natur, nicht aber der Ungerechtigkeit des Menschen zu, und deshalb 
erschien ihm die Nationalisierung des Grund und Bodens als eine ver 
hältnismäßig kleine Sache, die nichts zur Beseitigung des Elends und 
zur Ausrottung des Pauperismus tun könne — Ziele, die nur zu er 
reichen seien, wenn die Menschen einen Naturtrieb zurückdrängen 
lernten. Groß und rein, von warmem Perzen und edlem Sinne wie er 
war, sah er doch nie die wahre parmonie der ökonomischen Gesetze, 
noch wurde er inne, wie aus diesem einen großen fundamentalen Un 
rechte Armut, Elend, Laster und Schande entspringen. Andernfalls 
*) Grundsätze der Nationalökonomie. Buch I, Rax. 2, Abschn. s.
	        
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