Full text : Fortschritt und Armut

Kap.  III.

Der  Anspruch  der  Grundbesitzer  auf  Entschädigung.

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Gewinn  herausstellen  sobald  die  Steigerung  der  Rente  den  Betrags
den  die  Grundbesitzer  unter  dem  jetzigen  System  erhalten  würden,
über  den  Betrag  der  Zinsen  auf  den  Kaufpreis  des  Landes  zu  den
jetzigen  preisen  getrieben  hätte,  aber  dies  wäre  nur  ein  künftiger  Gewinn,
und  mittlerweile  würde  nicht  nur  keine  Erleichterung  stattfinden,  sondern
die  der  Arbeit  und  dem  Kapital  zugunsten  der  gegenwärtigen  Grundbesitzer ­
  auferlegte  Last  bedeutend  größer  werden.  Denn  eines  der
Elemente  im  gegenwärtigen  Marktwerte  des  Grund  und  Bodens  ist  die
Erwartung  einer  künftigen  wertzunahme,  und  Ländereien  zu  den
Marktpreisen  aufzukaufen  und  Zinsen  vom  Kaufpreise  zu  zahlen,  würde
somit  darauf  hinauslaufen,  den  Produzenten  nicht  bloß  die  Zahlung
der  wirklichen  Rente,  sondern  auch  die  Dollzahlung  für  spekulative
Rente  aufzubürden.  Oder  um  dies  auf  andere  Meise  auszudrücken:
das  Land  würde  zu  Preisen  gekauft  werden,  die  auf  einen  niedrigeren
als  den  gewöhnlichen  Zinsfuß  berechnet  wären  (denn  die  voraussichtliche ­
  Erhöhung  der  Landwerte  macht  immer  deren  Marktpreis  größer
als  irgendetwas,  das  den  gleichen  Ertrag  liefert),  und  die  Zinsen  des
Kaufgeldes  würden  zum  gewöhnlichen  Satze  bezahlt  werden.  Somit
würde  den  Grundbesitzern  nicht  nur  alles  zu  zahlen  fein,  was  das  Land
ihnen  jetzt  bringt,  sondern  eine  beträchtlich  höhere  Summe.  Es  würde
auf  dasselbe  hinauskommen,  als  wenn  der  Staat  in  ein  Erbpachtverhältnis ­
  zu  den  jetzigen  Grundbesitzern  träte,  und  zwar  unter  einer  viel
höheren  Pacht,  als  sie  jetzt  erhalten.  Augenblicklich  würde  der  Staat
nur  der  Agent  und  Pachteintreiber  der  Grundbesitzer  werden  und  ihnen
nicht  nur  so  viel  wie  sie  vorher  erhielten,  sondern  beträchtlich  mehr  zu
zahlen  haben.
Mills  Projekt,  die  künftige  „noch  nicht  gewonnene  Erhöhung
der  Landwerte"  durch  Feststellung  des  jetzigen  Marktwertes  aller
Ländereien  und  durch  Übertragung  künftiger  )erterhöhungen  auf
den  Staat  zum  Gemeingut  des  Volkes  zu  machen,  würde  die  Un-Serechtigkeit
  der  jetzigen  Güterverteilung  nicht  vermehren,  ihr  aber
auch  nicht  abhelfen.  Line  weitere  spekulative  Zunahme  der  Rente  würde
aufhören  und  künftig  das  Volk  insgesamt  den  Unterschied  zwischen
der  Erhöhung  der  Rente  und  dem  Betrage  gewinnen,  auf  welchen
dieselbe  abgeschätzt  ward,  als  der  gegenwärtige  Landwert  festgesetzt
wurde,  in  welchem  natürlich  der  künftige  wert  nicht  weniger  ein  Element
ist  als  der  jetzige.  Aber  damit  würde  für  alle  Zukunft  eine  Klasse  im
Besitz  der  unermeßlichen  Vorteile  bleiben,  die  sie  jetzt  über  die  anderen
hat.  Alles  was  von  diesem  Projekte  gesagt  werden  kann,  ist,  daß  es
immer  besser  wäre  als  nichts.
Solche  unwirksame  und  unausführbare  Vorschläge  mag  man
besprechen,  wo  ein  durchgreifender  Vorschlag  für  jetzt  keine  Beachtung
finden  würde,  und  immerhin  ist  ihre  Diskussion  ein  hoffnungsvolles
Zeichen,  da  sie  das  Eindringen  der  Spitze  des  Keiles  der  Wahrheit  beweist. ­
  Die  Gerechtigkeit  ist  in  der  Menschen  Mund  von  knechtischer
            
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