Full text: Fortschritt und Armut

Kap. IV. 
Der Privatgrundbesitz vom historischen Standpunkt aus. 
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werden. Es sind überall dieselben, welche zur Verweigerung gleicher 
persönlicher Rechte und zur Einsetzung privilegierter Klassen geführt 
haben. 
Diese Ursachen können zusammengefaßt werden in der Konzentration 
der Macht in den Händen der Häuptlinge und der Soldatenklasse infolge 
eines Kriegszustandes, der sie in den Stand setzte, die Gemeindeländereien 
zu monopolisieren; als die Folge von Eroberung, welche die Besiegten 
in einen Zustand bäuerlicher Sklaverei versetzte und ihre Grundstücke 
unter die Eroberer und in unverhältnismäßigen Anteilen unter die 
Anführer verteilte; in der Auszeichnung und Macht einer Priesterklasse 
und der Auszeichnung und Macht einer Klasse professioneller Rechts 
gelehrten, deren Interessen durch die Substitution eines ausschließlichen 
anstatt des gemeinschaftlichen Eigentums an Grund und Boden gefördert 
wurden*) — und die einmal erzeugte Ungleichheit strebt, nach dem 
Gesetze der Anziehung, stets nach größerer Ungleichheit hin. 
Es war der Kampf zwischen dieser Idee gleicher Rechte an den 
Boden und der Tendenz, denselben in persönlichem Besitz zu mono 
polisieren, welche die inneren Konflikte Roms und Griechenlands ver 
ursachte; es war der gegen diese Tendenz geführte 5toß —in Griechen 
land durch Einrichtungen wie die Lykurgs und Solons, und in Rom 
durch das Licinianische Gesetz und die danach eintretenden Landver 
teilungen —, der beiden ihre Zeit der Kraft und des Ruhmes gab, 
und es war der schließliche Triumph dieser Tendenz, der beide zerstörte. 
Große Güter richteten Griechenland zugrunde, wie nachher „große Güter 
Italien verdarben"**) und als der Boden schließlich, trotz der Warnungen 
großer Gesetzgeber und Staatsmänner, in den Besitz einiger weniger 
überging, da nahm die Bevölkerung ab, da sank die Kunst, da wurde 
der Geist entmannt, und die Rasse, in der die Menschheit ihre glänzendste 
Entwicklung erreicht hatte, zu einem Schimpfworts und Vorwürfe 
unter den Menschen. 
Der Gedanke des absoluten, persönlichen Eigentums am Grund 
und Boden, welchen die moderne Zivilisation von Rom entlehnte, 
erreichte dort seine volle Entwicklung in historischen Zeiten. Als die 
künftige Herrin der Welt zuerst auftauchte, hatte jeder Bürger seinen 
kleinen unveräußerlichen Wohnsitz, und das allgemeine Gebiet, „das 
Kornland, welches unter öffentlichem Recht stand", wurde gemeinschaft 
lich benutzt, zweifellos unter Einrichtungen und Gebräuchen, die eine 
ähnliche Gleichheit verbürgten wie in der teutonischen Mark und der 
schweizer Allmend. Aus diesem öffentlichen Gebiete, da- beständig 
durch Eroberung ausgedehnt wurde, gelang es den Patrizierfamilien, 
*) Der Einfluß der Rechtsgelehrten hat sich in Europa sowohl auf dem Kontinent 
als auch in Großbritannien sehr fühlbar darin gemacht, daß alle Spuren des alten Besitz 
rechts zerstört und der Gedanke des römischen Gesetzes, der ausschließliche Besitz, an ihre 
Stelle gesetzt wurde. 
**) Latifundia perdidere Italiam, Plinius.
	        
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