Full text : Fortschritt und Armut

Kap.  I.

Privatgrimdbesitz  unvereinbar  mit  bester  Bodenbenutzung.

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braten  könnte  ohne  Däuser  niederzubrennen,  so  bedarf  es  doch  keines
weisen,  urn  einzusehen,  daß  das  Erfordernis  für  die  Verbesserung  des
Bodens  nicht  der  absolute  Besitz  des  Grund  und  Bodens  ist,  sondern  die
Sicherstellung  für  die  Verbesserungen.  Dies  wird  jedem  klar  sein,  der
um  sich  schaut,  während  aber  die  Notwendigkeit,  jemanden  zum  absoluten ­
  und  ausschließlichen  Besitzer  eines  Grundstücks  zu  machen,
um  ihn  zu  dessen  Verbesserung  zu  veranlassen,  nicht  größer  ist  als  die,
ein  paus  niederzubrennen,  um  ein  Schwein  zu  braten;  während  die
Auslieferung  des  Grund  und  Bodens  an  den  Privatbesitz  ein  ebenso
rohes,  verderbliches  und  unsicheres  Wittel  zur  perbeiführung  von  Verbesserungen ­
  ist,  als  das  Niederbrennen  eines  pauses  ein  rohes,  verderbliches ­
  und  unsicheres  Mittel  zum  Braten  eines  Schweines  —  so  haben
wir  doch  für  das  Beharren  bei  dem  ersteren  nicht  die  Entschuldigung,
welche  Lambs  Ehinesen  für  das  Beharren  beim  anderen  hatten.  Bis  der
Weise  auftrat,  der  den  rohen  Bratrost  erfand  (welcher  nach  Lamb  dem
Spieß  und  Gfen  voranging),  wußte  niemand,  wie  man  ein  Schwein
brate,  außer  wenn  man  ein  paus  abbrannte.  Aber  bei  uns  ist  nichts
alltäglicher,  als  daß  Grundstücke  von  Leuten  verbessert  werden,  denen  sie
nicht  gehören.  Der  größere  Teil  des  Bodens  von  Großbritannien  wird
von  Pächtern  bewirtschaftet,  der  größere  Teil  der  päuser  Londons  ist
auf  fremdem  Grund  und  Boden  errichtet,  und  selbst  in  den  Vereinigten
Staaten  herrscht  dasselbe  System  allenthalben  in  größerer  oder  geringerer ­
  Ausdehnung.  Somit  ist  es  eine  alltägliche  Sache,  daß  die  Benutzung ­
  vom  Besitz  getrennt  ist.
würde  etwa  all  dies  Land  nicht  gerade  so  gut  angebaut  und  verbessert
  werden,  wenn  die  Rente  an  den  Staat  oder  an  die  Gemeinde
ginge,  als  jetzt,  wo  sie  an  private  geht?  wenn  kein  Privatbesitz  am
Grund  und  Boden  anerkannt,  sondern  aller  Boden  auf  die  weise  in
Besitz  gehalten  würde,  daß  der  Inhaber  oder  Benutzende  an  den  Staat
Rente  zahlte,  würde  da  das  Land  nicht  geradesogut  und  sicher  verwendet
und  verbessert  werden  als  jetzt?  Ls  kann  darauf  nur  eine  Antwort
geben:  Natürlich  würde  es  das!  Somit  würde  die  Zurücknahme  des
Landes  als  Gemeingut  in  keiner  weise  dem  gehörigen  Gebrauch  und  der
Verbesserung  desselben  widerstreiten.
Was  für  die  Verwendung  des  Landes  nötig  ist,  ist  nicht  der  privatdesitz,
  sondern  die  Sicherheit  der  Verbesserungen.  Es  ist  nicht  erforder-^ch,
  jemandem  zu  sagen:  „dies  Land  ist  dein",  um  ihn  zu  veranlassen,
dasselbe  zu  bebauen  oder  zu  verbessern.  Es  ist  nur  nötig,  ihm  zu  sagen:
»was  deine  Arbeit  oder  dein  Kapital  auf  diesem  Lande  erzeugen,  soll
dein  sein."  Man  gebe  jemandem  die  Sicherheit  zu  ernten,  und  er  wird
säen;  man  versichere  ihn  des  Besitzes  des  pauses,  das  er  zu  bauen  wünscht,
und  er  wird  es  bauen.  Dies  sind  die  natürlichen  Belohnungen  der  Arbeit.
Die  Menschen  säen  der  Ernte  wegen;  die  Menschen  bauen,  um  päuser
Zu  haben.  Das  Eigentum  am  Grund  und  Boden  hat  nichts  damit
Zu  tun.
            
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