Full text : Fortschritt und Armut

VI

Vorwort  von  Adolf  Damaschke.

Schäden  erwog,  die  der  Bodenmißbrauch  in  den  alten  ostasiatischen
päfen  hervorgebracht  hatte.  Die  „Landordnung  von  Kiautschou"
schus  die  erste  „Bodenreform  in  der  Praxis".  (Vgl.  Schrameier:  „Die
Land-  und  Steuerpolitik  im  Kiautschougebiet,  „Jahrbuch  der  Bodenreform" ­
  und  t9f2.)  Der  Aufstieg  Tsingtaus,  der  die  Bewunderung
der  Sozialpolitiker  aller  Nationen  weckte,  ist  ja  bekannt.  Über  die  Erfolge
des  Bundes  Deutscher  Bodenresormer  im  einzelnen  vergleiche  meine
schon  erwähnte  Programmschrist  „Die  Bodenreform".
Linen  gewissen  Abschluß  hat  der  Kampf  des  Bundes  gefunden
dadurch,  daß  in  der  Weimarer  Verfassung  des  Deutschen  Reiches  unter
den  „Grundrechten  des  deutschen  Volkes"  auch  die  Forderungen  der
Bodenreformer  niedergelegt  sind.  Ihr  Artikel  \55  lautet:
„Die  Verteilung  und  Nutzung  des  Bodens  wird  von  Staats  wegen  in  einer
Weife  überwacht,  die  Mißbrauch  verhütet  und  dem  Ziel  zustrebt,  jedem  Deutschen
eine  gesunde  Wohnung  und  allen  deutschen  Familien,  besonders  den  kinderreichen,  eine
ihren  Bedürfnissen  entsprechende  Wohn-  oder  Wirtschastsheimstätte  zu  sichern.
Ariegsteilnehmer  sind  bei  dem  zu  schaffenden  kseimstättenrecht  besonders  zu  berücksichtigen. ­

Grundbesitz,  dessen  Erwerb  zur  Befriedigung  des  Wohnungsbedürfnisses,
zur  Förderung  der  Siedlung  und  Urbarmachung  oder  zur  tjebung  der  Landwirtschaft ­
  nötig  ist,  kann  enteignet  werden.  Die  Fideikommisse  sind  aufzulösen.
Die  Bearbeitung  und  Ausnutzung  des  Bodens  ist  eine  Pflicht  des  Grundbesitzers ­
  gegenüber  der  Gemeinschaft.  Die  Wertsteigerung  des  Bodens,  die  ohne
eine  Arbeits-  oder  Aapitalsaufwendung  auf  das  Grundstück  entsteht,  ist  für  die  Gesamtheit ­
  nutzbar  zu  machen.
Alle  Bodenschätze  und  alle  wirtschaftlich  nutzbaren  Naturkräste  stehen  unter  Aufsicht ­
  des  Staates.  Private  Regale  sind  im  Wege  der  Gesetzgebung  auf  den  Staat  zu
überführen."
Nun  erwächst  die  neue  große  Aufgabe,  dieses  Grundrecht  aus  der
Verfassung  heraus  ins  lebendige  Leben  zu  führen  und  es  umzusetzen
in  Menschenglück  und  Volkszukunft.  Ls  ist  noch  ein  Weg  voller  Mühsal
und  Gefahren.  Lr  wird  nur  zum  glücklichen  Ziele  führen,  wenn  sich
viele  finden,  die  in  dieser  entscheidungsreichen  Übergangszeit  sich  mit
reinem  Perzen  und  heißer  Begeisterung  diesem  Werke  widmen.  Und
wer  könnte  die  Begeisterung  reiner  und  höher  entfachen  als  £j.  George,
der  „Prophet  von  San  Franzisko"?  wenn  es  uns  gelingen  wird,  aus
diesem  großen  Zusammenbruch  einen  Neubau  aufzurichten,  jenseits
vom  Mammonismus  und  Kommunismus,  einen  Neuaufbau,  in  dem
persönliche  Freiheit  und  soziale  Gerechtigkeit  vereint  sein  werden,  dann
kann  und  wird  „Fortschritt  und  Armut"  stets  einen  Ehrenplatz  einnehmen ­
  unter  den  werken,  die  der  Menschheit  Wegweiser  waren  zu
diesem  Ziele.

Berlin  NW.,  24.  Juni  ^920.
Lessingstr.  u*

A.  Damaschke»
            
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