fullscreen: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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Bezüglich der übrigen vorgebrachten Beschwerden verweise ich auf 
meinen auf die Eingabe vorn 29. Juni d. Js. erteilten Bescheid vom 
19. Juli d. Js. — VI cl 541 —. 
Ich bitte, dieses Schreiben allen Unterzeichneten der Eingabe vom 
31. Mai d. Js. mitzuteilen. In Vertretung: gez. Gramisch." 
* * * 
„Berlin W. 8, den 3. September 1917. 
Auf die Eingabe vom 17. August 1917 teilt das Kriegs- 
amt mit, daß die Bergarbeiterorganisationen falsch unterrichtet sind, 
wenn sie annehmen, das; die Kartoffelrationen pro Kopf und Wvche 5 
bis 6 Pfund betragen. Die Entscheidung ist bereits dahin gefallen, 
daß vorläufig 7 Pfund pro Kopf und Woche ausgegeben werden sollen 
und daß den Kommunalverbänden zur Deckung des Schwundes ein 
weiteres Pfund überwiesen wird. 
Daß Kriegsamt steht mit den Bergarbeiterorzanisationen auf dem 
Standpunkte, daß unter allen Umständen alles geschehen muß, um eine 
Wiederholung der früheren Zustände auf dem Gebiete der Kar 
toffelversorgung zu vermeiden. Cs muß aus diesem Grunde, bis die 
Wintereindeckung auf jeden Fall gewährleistet ist, an dem niedrigen 
WochLnkopfsatz festgehalten werden. 
Jetzt ist auf keinen Fall zu übersehen, eine wie lange Zeit im 
Herbst bis zum Eintreten des Frostes für die Wintereindeckung zur 
Verfügung steht. Es wäre daher unverantwortlich, die im Herbst zu 
nächst in großen Mengen anrollenden Kartoffeln burccf) 1 die Gewährung 
einer hohen Ration zu verausgaben und hierdurch die Wintereindeckung 
zu gefährden. 
Es wird hier angenommen, daß die Bergarbeiter sich lieber im 
Herbst mit einer etwas geringeren Ration zufrieden geben, als daß 
sie wieder wie im vorigen Jahre im Februar und März ohne jede Kar 
toffel sind. 
Was die Einkellerung anbetrifft, so ist in den Ausführungsbe 
stimmungen angeordnet worden, daß dort, wo das Einkellern bei den 
Verbrauchern üblich ist, es zweckmäßig erscheint, die Einkellerung zu 
fördern, soweit dies nach den räumlichen Verhältnissen ohne Gefähr 
dung der Vorräte angängig ist. Eine allgemeine Anordnung für das 
ganze Reich war aus dem Grunde nicht möglich!, weil die örtlichen 
Verhältnisse zu verschieden sind. 
Eine Ansammlung von Bezirks- und Staatsreserven von Kar 
toffeln wird nicht stattfinden. 
Von Seiten des Kriegsamtes: Der Chef des Stabes." 
Bochum, den 6. September 1917. 
Unterzeichneter, beauftragt von der im Verbände der Berg 
arbeiter Deutschlands organisierten Arbeiterschaft, ersucht erge 
benst sowohl Seine Exzellenz, den Herrn Reichskanzler, wie den 
hohen Reichstag und hohen Bundesrat, dahin wirken zu wollen, 
daß das Augenzittern, das bisher als Berufskrankheit angesehen 
wurde, niit unter das Unfallgesetz gestellt wird, d. h., daß Augen 
zittern in Zukunft als Unsallfolge betrachtet wird. 
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