Full text: Wirtschaft als Leben

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,Zur sozialwissenschaftlichen Begriffsbildung' 
die für jeden erfahrungswissenschaftlichen Begriff, ob nun Allgemein 
oder Sonderbegriff, möglich sein muß. So kann ich ebensowohl sagen: 
„Es gibt einen Berg jener Eigenart“, als auch: „Es gibt einen Berg 
jener Eigenlage“. Suche ich dagegen den Inhalt beider Begriffe so 
in ein gleichwertiges Existentialurteil umzusetzen, daß der Bezug auf 
ein einziges Konkretum im Urteil selber zur Geltung kommt, dann 
gelange ich im Sinne der früheren Fassungen zu den beiden Urteilen: 
„Unter dem m. Grade nördlicher Breite und n. Grade östlicher Länge 
v. G. liegt ein Berg“ — »Ein einziger kuppelförmiger Kalkberg ist 
1237 Meter hoch“. Während nun das letztere Urteil dergestalt nur 
bedingt gültig ist, daß es in seiner Wahrheit an den Umfang 
unserer Erfahrung gebunden erscheint, ist das erstere Urteil offenbar 
ein unbedingt gültiges, und daher, soweit dies überhaupt von einem 
Erfahrungsurteil zu erwarten ist, in formaler Hinsicht ein a 11 g em e i n - 
gültiges. In diesem Geiste ist jeder Sonderbegriff einem 
allgemeingültigen Existentialurteil gleichwertig. Da 
nun der Sonderbegriff dem idiographischen Denken als die Form seiner 
Ergebnisse spezifisch ist, also im Sinne Rickerts eine spezifische 
Form der Darstellung für dieses Denken ist, so erweist sich das 
letztere schon aus jenem Umstande als fähig, ein wissenschaftliches 
Denken zu sein. Weil aber diese ganzen Möglichkeiten an das Ein 
spielen der Eigenlage gebunden sind und diese sich notwendig auf 
einen Allzusammenhang berufen muß, so ergibt sich schon hier, 
daß idiographische Wissenschaft überhaupt nur dann möglich ist, so 
bald der Bezug auf einen Allzusammenhang vorliegt. 
Wie es in unserem Beispiele der räumliche Allzusammenhang 
verdeutlicht, kommt es dabei auf ein Zusammenhängen an, das allem 
wissenschafdichen Denken vorangeht, und nicht etwa bloß im Sinne 
eines Postulates. So ist idiographisches Erkennen nur in der Reflexion 
auf Zusammenhänge durchführbar, welche die Wirklichkeit selber an 
schaulich vor uns ausbreitet. 
Jene Verflechtung von Urteilen über die Lage, die uns die 
Eigenlage einbringt, stellt also das zweite logische Element 
des Sonderbegriffs dar, neben der kategorialen Unterlage, vom Stamm 
begriffe her. Kurz gesagt, Art und Eigenlage sind das 
Essentiale im Sonderbegriffe; während alles, was die 
Eigenart betrifft, nur als gelegentliche Füllung des festen Rahmens 
erscheint, der schon dort geschaffen ist. Es besagt auch gar keinen 
wesentlichen Fortschritt, wenn innerhalb dieses Rahmens auch noch 
die Eigenart buchstäblich erfaßt wird. Was einmal im Sinne des 
absolut Unwiederholbaren als singulär erfaßt ist, wird nicht singulärer,
	        
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