Der Stoff der Sozialwissenschaft, I, B.
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Erlebte kehren. Hier muß nun die erkenntnistheoretische
Erwägung einsetzen. Ihr Beruf liegt darin, daß sie die bisher ermittelten
Verhältnisse unseres Denkens in Einklang zu bringen sucht
mit den Annahmen über die Natur des Gegebenen, also
mit den ontologischen Voraussetzungen.
B. Die erkenntnistheoretische Deutung.
Als Bewußtseinsinhalt, ohne doch Gedachtes zu sein, ist das Erlebte
zunächst das Anschauliche. Freilich ist auch unser begriffliches
Denken im Erleben beschlossen; aber dann wieder nur als jenes
Anschauliche, das wir als „unser begriffliches Denken“ erst zu einem
Begriffe formen. Ebenso zweifellos, wie das Erlebte anschaulich ist,
müssen wir ihm Mannigfaltigkeit zusprechen; und zwar unendliche
Mannigfaltigkeit in dem Sinne, daß keine noch so große Zahl
von Erfahrungsurteilen ausreicht, um den Inhalt des Erlebten auszuschöpfen.
Bis hierher gehen die so ziemlich unbestrittenen Annahmen
über die Natur des Gegebenen.
Es hat nun auch bloß den Sinn einer Annahme über die Natur
des Gegebenen, wenn man den Gegensatz „sinnlich seelisch“
schon in das Erlebte selber einsenkt; dieses läge dann, schon in seiner
Anschaulichkeit, teils als seelische, teils als sinnliche Mannigfaltigkeit
vor. Es wäre dies der herrschenden Anschauung gemäß, wonach sich
jenem Gegensätze nichts entziehen könne, was nur überhaupt erfahrbar
ist; dies alles müßte entweder seelisch oder sinnlich sein. Nun
wäre es allerdings Wahnwitz, dieser Scheidung ihre fundamentale Bedeutung
abzusprechen; die Einschränkung, unter welcher dieser Gegensatz
immer noch als ein ganz kategorischer gilt, wird sich uns
auch bald ergeben. In die reine, ungeschmälerte Anschaulichkeit des
Erlebens aber darf diese Scheidung nicht hineinreichen. Sonst unterschieben
wir eine Voraussetzung, die mit den faktischen Verhältnissen
unseres Denkens nicht in Einklang zu bringen ist. Denn alles, was
über die pseudo-psychologischen Aussagen vom Typus A und das
ihnen spezifische Denken bisher zu sagen war und nun erst zu begründen
sein wird, ist absolut nur mit der Annahme vereinbar, daß
dem Erlebten selber, in seiner unberührten Anschaulichkeit, die Scheidung
zwischen dem Seelischen und dem Sinnlichen fremd bleibt. Wir
müssen das Erlebte als das in dieser Hinsicht noch Ungeschiedene
ansehen.
Vielleicht befremdet es, wenn einer so lapidaren Anschauung gegenüber
mit bloßen Gründen der Zweckmäßigkeit argumentiert wird. Aber
es handelt sich tatsächlich nur um unsere Annahmen über die Natur