Full text : Wirtschaft als Leben

Nationalökonomische  Erläuterung,  VIII.

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ergeht  in  beiden  Fällen  in  der  entscheidenden  Beziehung  auf  eine  letzte
Zielsetzung,  und  die  entzieht  sich  wohl  in  aller  Regel  der  ganz  klaren
Hervorstellung.  Sie  liegt  zuletzt  irgendwie  immer  in  der  persönlichen
Gesinnung  vor  Anker,  gemäß  Seelenstimmung,  Interessenlage,  Jugendeindrücken, ­
  Eingebundenheit  in  Tradition,  weiß  Gott  was  allem  noch.
Aber  dieser  Zielsetzung,  die  alles  Urteilen  letzten  Endes  beherrscht,
ist  jedermann  in  irgendeinem  Grade  ausgeliefert.  Sie  kommt  in  diesem
Ausmaß  für  ihn  einer  starren  inneren  Einstellung  gleich,  die  sich  in
seinen  Urteilen  ebenso  sicher  auswirkt,  wie  er  nicht  heraus  kann  aus
seiner  Haut.  Auch  dies  begründet  eine  innere  Verlorenheit  an  einen
Zwang  im  Denken,  hier  beim  Urteilen;  mithin  besagt  es  abermals
Unfreiheit  im  Denken!  Denn  ergeht  ein  Urteil  über  eine  Sache,  deren
Zweckrichtigkeit  man  im  Munde  führt,  letzten  Endes  gleich  auch  hinsichtlich ­
  ihrer  Gesinnungsrichtigkeit,  um  es  so  zu  nennen,  so  verstößt
dies  offenkundig  gegen  die  Würde  einer  Erfahrungswissenschaft.  In
ihrem  Bereich  ist  einfach  ein  Urteil  nicht  zulässig,  das  sich  selbst  im
günstigsten  Falle  nicht  durchzusetzen  vermag  bis  zur  allgemeinen  Anerkennung, ­
  dem  also  der  grundsätzliche  Anspruch  auf  Allgemeingültigkeit ­
  versagt  bleibt.  Bei  Urteilen  aber,  die  in  jenem  Sinne  über  die
Schnur  hauen,  schließt  sich  ihre  allgemeine  Anerkennung  grundsätzlich ­
  aus.  Es  gelänge  wohl,  bis  zu  irgendeinem  Punkte  eine  streng
sachliche  Diskussion  zwischen  den  verschiedenen  Urteilenden  vorzutreiben; ­
  solange  es  sich  nämlich  ausgesprochen  um  Zweckrichtigkeit
handelt  und  solange  man  die  Zwecke,  auf  die  sich  das  Urteil  bezieht,
als  Mittel  auffassen  kann  gegenüber  nächstgemeinsamen  Fernzwecken  —
Ausdrücke  aus  der  „Herrschaft  des  Wortes“  —  und  solange  diese  Fernzwecke ­
  selber  noch  klar  hervorstellbar  bleiben.  Darüber  hinaus  aber,
in  Sachen  der  Stellungnahme  zu  diesen  Fernzwecken  selber,  ist  es  mit
der  weiteren  Auseinandersetzung  an  der  Hand  von  Gründen  zu  Ende.
Von  da  ab  redet  man  aneinander  vorbei,  weil  jeder  in  der  eigenen
Befangenheit  stecken  bleibt,  hilflos,  aber  unangreifbar  zugleich.  Der
eine  bejaht,  was  der  andere  verneint,  und  umgekehrt.  Im  besten  Falle,
um  mit  Max  Weber  zu  reden,  brächte  es  die  weitere  Auseinandersetzung ­
  in  einem  solchen  Falle  nur  mehr  ans  Licht,  worin  sich  die
beiden  Parteien  überhaupt  in  ihrer  letzten  Zielsetzung  scheiden,  in
ihren  „Idealen“,  und  darin,  was  ihnen  als  „letzte  Werte“  gilt.  Ideale,
Werte  —  an  sich  wäre  dies  etwas  höchst  Persönliches.  Allein,  jegliche
innere  Fühlung  in  dieser  Hinsicht,  von  Mensch  zu  Mensch,  je  inniger
sie  vorwaltet,  im  Sinne  eines  Teiles  der  Ideale,  in  Gestalt  eines  gleichgerichteten ­
  letzten  Wollens,  dies  alles  stiftet  bekanntlich  in  um  so
tieferem  Sinne  Gemeinschaft;  und  so  ist  auch  jene  innere  Stellungv.
  Gottl-Ottlilienfe  1  d,  Wirtschaft  als  Leben.  4®
            
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