264 Vierter Abschnitt. Konjunkturprognose und Konjunkturpolitik.
Während der Depression ist auch der Geldmarkt flüssiger und die
Geldbeschaffung durch Staat und Gemeinden leichter und billiger.
Eine gewisse Erschwerung wird freilich darin liegen, daß, wie
wir ja oben gesehen haben, in den Zeiten der Depression viele
laufende Einnahmen geringere Beträge abwerfen, als während der
Hochkonjunktur.
Freilich ist diese Rücksichtnahme der öffentlichen Betriebe auf
die Konjunkturlage nicht von diesen allein abhängig. Sonst wäre es
ja auch schwer verständlich, warum diese ihre Hauptkäufe nicht in
der Depressionsperiode betätigen, der Zeit, in der sie ja wesentlich
schneller und billiger, als während der Hochkonjunktur geliefert
bekommen. Man muß bei dieser Frage immer im Auge behalten, daß
diese öffentlichen Betriebe durch ihre engen Beziehungen zu den
Finanzen von Staat und Gemeinde in dieser Hinsicht nicht immer
freie Herren ihrer Entschlüsse sind. In dieser Hinsicht wäre es
äußerst wichtig, vor allem im Hinblick auch auf die stärkere Durchdringung
dieser öffentlichen Betriebe mit mehr kaufmännischem
Geiste, wenn alle diese Unternehmungen von der allgemeinen Finanzverwaltung
losgelöst und zu sog. ausgeschiedenen Verwaltungszweigen
umgestaltet würden, wie es ja jetzt z. T. auch geschehen ist.
Wo Bestellungen während der Hochkonjunktur gemacht werden,
da kann die Lage des Geldmarktes und die dadurch erschwerte
Geldbeschaffung für die öffentlichen Körperschaften dazu führen,
daß diese gezwungen sind, in zu weitgehendem Maße den Kredit
ihrer Lieferanten in Anspruch zu nehmen, eine Tatsache, die
vielleicht ihrerseits wieder ungünstig auf den weiteren Verlauf der
Konjunktur wirken kann. R. Blum, der Direktor der Berlin-Anhaltischen
Maschinenbaugesellschaft, hat kurz vor dem Kriege
in der Zeitschrift „Technik und Wirtschaft“ über zwei Bestellungen
seitens zweier Stadtverwaltungen das Folgende berichtet: Die eine
verlangte, daß die Bausumme vom Tage der Fertigstellung an zu
o o/o verzinslich auf ein Jahr gestundet werde, „damit wir in der
Lage sind, zur Aufnahme der nötigen Anleihe eine günstigere Konjunktur
abzuwarten“. Die andere Stadtverwaltung verlangte, daß die
Bezahlung auf zwei Jahre verteilt werden sollte, indem das erste
Drittel am 1. Juli 1914, also bei Fertigstellung, das zweite Drittel
am 1. Juni 1915, das dritte Drittel am 1. Juni 1916 fällig werden
solle. Dabei betont Blum, daß es sich hierbei um keine Ausnahmen
handle, sondern daß er hunderte von Briefen zeigen könne, wo dem
verschiedensten Industrien Deutschlands von den Behörden oft noch
viel schärfere Zumutungen gemacht worden seien 1 ).“
■*) Jahrgang 1913. S. 191. Es sind nicht nur Stadtgerneinden, über