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Prophylaxe spielt bei den Krankheiten des gesellschaftlichen Organis
mus dieselbe entscheidende Rolle wie bei den physischen Leiden.
Das Martyrium des Kindes in der modernen Gesellschaft tritt
kaum so grell hervor, als aus der erschreckenden Zahl der Miß
handlungen und Vernachlässigungen, die in England die „Gesellschaft
zur Vorbeugung der Grausamkeiten gegen Kinder" ermittelte. In
England wurde die Kinderschutzgesetzgebung durch das Gesetz zur Ver
hütung von Grausamkeiten gegen Kinder im Jahre 1894 gekrönt.
'Schon 1889 begründete sich dort die Gesellschaft zur Verhütung der
Grausamkeiten.. Diese Gesellschaft stellte in England, Wales und
Irland von 1889 bis 1901 222 636 Erhebungen über Grausamkeiten
gegen Kinder an. In 206 388 Fällen war die Intervention der Ge
sellschaft direkt benötigt, und es betrafen diese Fälle in ihrer Gesamt
heit 373 326 Kinder und 286 636 Ucbeltäter. Von diesen wurden
28 623 gerichtlich verfolgt; davon wurden 26 649 verurteilt, und
1874 freigesprochen. Wohin nur immer die Inspektoren dieser ^Ge
sellschaft ihren Fuß setzten, da entdeckten sie auch Grausamkeiten.
«Innerhalb eines und desselben Distrikts", so berichtet Dr. Heinrich
Reicher in seiner Schrift über „Die Fürsorge für die verwahrloste
Jugend",.„verteilen sich die Grausamkeiten wie 4 : 1 zwischen Orten,
wo der Inspektor immer und wo er nur gelegentlich gesehen wird. ..
Die Anwesenheit des Inspektors in einem Distrikt sei der entschei
dende Faktor für den Erfolg der Gesellschaft."
Diese grauenvollen Tatsachen sind Argumente von ungeheurer,
durchschlagende Kraft für die Fortbildung des Rechts des Kindes.
Für den Schutz der Kinder vor den sic bedrohenden Gefahren
frühzeitiger Prostitution kommen in erster Linie folgende Maß
nahmen in Frage:
1. die Begründung eines öffentlich-rechtlichen Vormundschafts
instituts, das aus Gemeindeverwaltungsbeamten, Berufspädagogen
und Medizinern gebildet wird;
2. die Schaffung eines sozialfortschrittlichen Fürsorgeerziehungs-
' gesetzes und die Errichtung von öffentlichen, von pädagogischen Fach
leuten geleiteten Fürsorgeerziehungsanstalten.
I. Die Begründung b e r u f s v o r m u n d s ch a f t l i ch e r
und sozialpädagogischer Körperschaften.
Mit feurigen Zungen schreit vor allem das heutige Bormuud-
schaftswesen nach Reform.
Welche unendliche Menschenliebe und welch hohes Verantwort
lichkeitsgefühl erfordert das Amt eines Vormundes I Und zu diesem
Amt werden vielfach die ersten besten Personen, gegen die vom
sittlichen Standpunkte aus gerade nichts einzuwenden ist •— man
verzeihe den Ausdruck —, abkommandiert! Für die Qualifikation
derartiger Pflichtvormünder für ihren verantwortungsvollen und
schwierigen Erzieherposten ist folgende Begebenheit, die Zelle in
seinem Schriftchen über die „Reform der Vormundschaftsgesetz-