Full text : Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

Haltsmittel  für  fein  Kind  zu  verpflichten.  Die  Vormundschaftsbehörde ­
  mußte  natürlich  auch  da  ihre  Mittel  für  die  Erziehung
der  unehelichen  Kinder  fließen  lassen,  wo  die  Alimentationsforderungen ­
  des  Kindes  nicht  einzutreiben  sind.  Die  Vormundschaftsbehörde ­
  hätte  somit  das  Recht  des  Kindes  auf  eine  ordnungsmäßige ­
  Ernährung  und  Erziehung  zu  sichern.
Die  „Zentrale  für  private  Fürsorge"  in  Frankfurt  a.  M.  wandte
sich  an  die  Rektoren  der  Volksschulen  Frankfurts,  um  die  eigenartigen ­
  Lebens-  und  Erziehungsverhältnisse  der  unehelichen  schulpflichtigen ­
  Kinder  zu  erfassen.  Die  Resultate  dieser  Enquete  bearbeitete ­
  Dr.  Spann  in  seiner  trefflichen  Arbeit:  Problem  der  Fürsorge, ­
  Abhandlungen  der  Zentrale  für  private  Fürsorge  (Dresden,
Böhmert).  Unter  den  Feststellungen  Dr.  Spanns  haben  sozialpolitisch ­
  einen  besonderen  Wert  die  Daten  über  Alimentenzahluugeu
für  uneheliche  Kinder.  Es  erfolgte  in  66  Proz.  der  Fälle  überhaupt ­
  keine  Alimentationszahlung,  in  11,8  Proz.  eine  teilweise  und
nur  in  22,2  Proz.  der  Fälle  eine  regelmäßige.
Das  pflichtvergessene  Verhalten  leichtfertiger  und  sittlich  verlumpter ­
  unehelicher  Väter  bei  der  Tragung  der  Alimentationskosten
wird  heute  an  den  unehelichen  Kindern  gestraft.  Welch  ein  Hohn
auf  die  soziale  Gerechtigkeit  und  welch  eine  schwere  Versündigung
an  der  Zukunft  dieser  armen  unehelichen  Kinder!  Für  alle  Kinder,
gleichgültig  ob  sie  alimentiert  werden  oder  nicht,  hat  die  Vormundschaftsbehörde ­
  ihre  Mittel  einzusetzen.
Der  neuen  Vormundschaftsbehörde  wäre  jede  Geburt  eines
unehelichen  Kindes  mitzuteilen,  sowie  jeder  andere  Fall,  der  die
Uebernahme  der  Vormundschaft  notwendig  macht.  Die  Vormundschaftsbehörde ­
  würde  die  Unterstützungspslicht  der  Mutter  und  des
unehelichen  Vaters  sofort  regeln..  Die  Fürsorge  für  das  neugeborene ­
  Kind  würde  mit  dem  ersten  Lebenstage  desselben  beginnen.
Die  Vormundschaftsbehörde  hätte  zu  entscheiden,  ob  der  unehelichen
Mutter  das  Kind  dauernd  zur  Erziehung  zu  überlassen  oder  nicht
zu  überlassen  sei.  Die  Ausgaben  für  die  Erziehung  des  Kindes
werden  vorläufig  von  der  Behörde  vorgestreckt.  Es  tritt  somit
keine,  die  Existenz  des  Kindes  so  gefährdende  Verzögerung  in  der
Erhebung  der  Unterhaltsküsten  desselben  ein.
Die  „Zentrale  für  private  Fürsorge"  in  Frankfurt  a.  M„  die
schon  tu  vorbildlicher  Weise  als  Vormundschaftsbehörde  funktionierte
und  sich  die  Vormundschaft  über  zahlreiche  uneheliche  Kinder  übertragen ­
  ließ,  hat  die  Erfahrung  gemacht,  daß  bei  allen  Alimentations-Prozessen
  die  größte  ,Eile  geboten  ist.  Herr  Dr.  Klumker,  der
Direktor  der  „Zentrale  für  private  Fürsorge",  legte  seine  Erfahrungen ­
  über  dieses  Gebiet  der  Fürsorge  in  folgenden  Zeilen
fest:  „In  der  ersten  Zeit  nach  der  Geburt  ist  meist  noch  ein  persönliches ­
  Interesse  für  das  Kind  da,  so  daß  leichter  zu  einer  gerichtlichen ­
  Anerkennung  der  Vaterschaft  zu  veranlassen  ist.  Dazu  kommt,
daß  alle  Beweismittel,  die  nötig  sind,  sich  nach  längerer  Zeit  viel
            
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