Haltsmittel für fein Kind zu verpflichten. Die Vormundschaftsbehörde
mußte natürlich auch da ihre Mittel für die Erziehung
der unehelichen Kinder fließen lassen, wo die Alimentationsforderungen
des Kindes nicht einzutreiben sind. Die Vormundschaftsbehörde
hätte somit das Recht des Kindes auf eine ordnungsmäßige
Ernährung und Erziehung zu sichern.
Die „Zentrale für private Fürsorge" in Frankfurt a. M. wandte
sich an die Rektoren der Volksschulen Frankfurts, um die eigenartigen
Lebens- und Erziehungsverhältnisse der unehelichen schulpflichtigen
Kinder zu erfassen. Die Resultate dieser Enquete bearbeitete
Dr. Spann in seiner trefflichen Arbeit: Problem der Fürsorge,
Abhandlungen der Zentrale für private Fürsorge (Dresden,
Böhmert). Unter den Feststellungen Dr. Spanns haben sozialpolitisch
einen besonderen Wert die Daten über Alimentenzahluugeu
für uneheliche Kinder. Es erfolgte in 66 Proz. der Fälle überhaupt
keine Alimentationszahlung, in 11,8 Proz. eine teilweise und
nur in 22,2 Proz. der Fälle eine regelmäßige.
Das pflichtvergessene Verhalten leichtfertiger und sittlich verlumpter
unehelicher Väter bei der Tragung der Alimentationskosten
wird heute an den unehelichen Kindern gestraft. Welch ein Hohn
auf die soziale Gerechtigkeit und welch eine schwere Versündigung
an der Zukunft dieser armen unehelichen Kinder! Für alle Kinder,
gleichgültig ob sie alimentiert werden oder nicht, hat die Vormundschaftsbehörde
ihre Mittel einzusetzen.
Der neuen Vormundschaftsbehörde wäre jede Geburt eines
unehelichen Kindes mitzuteilen, sowie jeder andere Fall, der die
Uebernahme der Vormundschaft notwendig macht. Die Vormundschaftsbehörde
würde die Unterstützungspslicht der Mutter und des
unehelichen Vaters sofort regeln.. Die Fürsorge für das neugeborene
Kind würde mit dem ersten Lebenstage desselben beginnen.
Die Vormundschaftsbehörde hätte zu entscheiden, ob der unehelichen
Mutter das Kind dauernd zur Erziehung zu überlassen oder nicht
zu überlassen sei. Die Ausgaben für die Erziehung des Kindes
werden vorläufig von der Behörde vorgestreckt. Es tritt somit
keine, die Existenz des Kindes so gefährdende Verzögerung in der
Erhebung der Unterhaltsküsten desselben ein.
Die „Zentrale für private Fürsorge" in Frankfurt a. M„ die
schon tu vorbildlicher Weise als Vormundschaftsbehörde funktionierte
und sich die Vormundschaft über zahlreiche uneheliche Kinder übertragen
ließ, hat die Erfahrung gemacht, daß bei allen Alimentations-Prozessen
die größte ,Eile geboten ist. Herr Dr. Klumker, der
Direktor der „Zentrale für private Fürsorge", legte seine Erfahrungen
über dieses Gebiet der Fürsorge in folgenden Zeilen
fest: „In der ersten Zeit nach der Geburt ist meist noch ein persönliches
Interesse für das Kind da, so daß leichter zu einer gerichtlichen
Anerkennung der Vaterschaft zu veranlassen ist. Dazu kommt,
daß alle Beweismittel, die nötig sind, sich nach längerer Zeit viel