— 52 -
Der einmal eingetretene Wandel in der Geldordnung, den die
Verringerung der Kaufbreite des Geldes darstellt, führt folgerichtig
zur immer weiteren Ausbreitung der Naturalwirtschaft.
Soll wirklich ‚„‚das Geld des reichen Mannes das Fleisch des Armen
nicht kaufen können, welches weniger kostet,‘‘ so „setzt dies voraus, daß
lie freie Warenbewegung aufgehoben ist, daß die Ware
vom Armen nicht zum Reichen wandert ... Der Begriff des Volksvermögens
ebenso wie jener des Volkseinkommens gerät ins Schwanken, weil es keinen
einheitlichen Preis mehr gibt, weder für denselben Ort noch für denselben
Menschen ... Wenn eine Bank einer Industrie Kredit gewährte, so müßte
sie, damit dieser Kredit verwertbar ist, in vielen Fällen gleichzeitig die Zu-
weisung von Rohstoffen, Lebensmitteln und derlei mehr seitens der Zentralen
lurchsetzen. Die Geldbewilligung fiele daher mit der
Anweisung von bestimmten Warengattungen zu-
sammen‘ (Kriegsw., S. 186). Auf dem internationalen Markte wird in-
folge der „,Kompensationspolitik‘‘ und der damit zusammenhängenden Aus-
fuhr- und Einfuhrverbote ‚„‚die Abgabe einer Devise einem Importeur wenig
nützen, wenn er nicht gleichzeitig das Ergebnis der Kompensationsverhand-
lungen in Form der Ausfuhrerlaubnis auf den fremden Staat, der Einfuhr-
erlaubnis nach dem eigenen Staat, die auf gewisse Mengen lautet, zugewiesen
erhält‘ (ebenda, S. 187). Schließlich nennt Neurath „in diesem Rahmen
lie Einführung der Naturalsteuern eine sehr ernsthaft zu erwägende An-
zelegenheit‘“, zieht ein „internationales Warenclearing‘ und „„Naturalanleihen‘‘
n Frage und nimmt im Hinblick auf die ‚Umgestaltung des Notenbank-
wesens‘‘ Liefmanns Gedanken der „Umwandlung der Golddeckung
n eine Naturaldeckung‘‘ auf (Kriegsw., S. 187/188; vgl. auch die Bemer-
kungen zum ‚,‚,Generallohnsystem‘‘ und ‚,‚Generalpreissystem“‘, Vollsoz.,
5. 22; ferner Lederers Ausführungen über die Naturallöhne, Wiederauf-
bau, S. I15f1lg.},
Eine notwendige Bedingung der Durchführung der von
Neurath vorgeschlagenen naturalwirtschaftlichen Maßnahmen ist
aun die wachsende Anwendung der Naturalrechnung. Nur
kurze Frist kann das Geld „als Recheneinheit noch sein Leben
weiter fristen“, wenn es seine Rolle als Werkzeug des Warenver-
kehrs ausgespielt hat. Um nur die zwischenstaatlichen Kompen-
sationsabmachungen herauszugreifen (bei denen „Baumwolle, Kupfer,
Kalisalze, Farbstoffe, Getreide und manches andere einen beliebten
(zegenstand bilden wird“): das mit diesen Abmachungen unlöslich
verknüpfte „internationale Warenclearing“ kann auf die Dauer
nicht bloß Geldrechnung sein. Ist doch „das Geld, welches die
Vertragschließenden erhalten, für sie nicht Anweisung auf be-
liebige Warenarten, sondern nur auf jene, deren Ausfuhr der
andere Vertragschließende gestattet; daß bei den Kompensationsver-
trägen Menge und Art der Waren nicht Geldsummen im Vorder-