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auf die Forderung einer den Gemeinden übergeordneten zentralistischen
Organisation zurück:
„Wenn das Prinzip für die Kooperation von tausend Personen
in einer Genossenschaft brauchbar ist, dann wird es ebenso brauchbar sein
jür die Kooperation von tausend oder hunderttausend Genossenschaften
da, wo es sich um die gemeinschaftlichen Interessen aller handelt. Beisteuern
nationalen Reichtums werden auch fernerhin notwendig sei® um
nationale Unternehmungen zu betreiben, Sicherheit nach außen wie im
Innern zu gewährleisten‘ (II, S. 509; vgl. auch Tugan, 5, 136).
Auch die Organisation des Wettbewerbs der Kommunen, die
Lenin anstrebt, läßt sich nur mit Hilfe einer Zentralgewalt durchführen.
Dadurch ist nun aber wieder die umfassende Anwendung
der Naturalrechnung und die weiteste Ausgestaltung der unmittelbaren
Versorgung der Konsumenten ermöglicht, und für die Einführung
einer Geldorganisation liegt, wenigstens theoretisch, kein
zwingendes Bedürfnis mehr vor. (Über die praktische Gestaltung
der kommunistischen Wirtschaft in Rußland vgl. die Anführung
im Schlußkapitel.)