Full text : Die Kaufkraft des Geldes

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VIII.  Kapitel.

der  Verkehrsgleichung  bekannt  ist,  daß  zwar  Q'  von  G  abhängt,  daß  aber  G,
U,  U'  und  die  Q  nicht  von  G  abhängen,  so  liefert  die  Verkehrsgleichung
den  Nachweis  dafür,  daß  sich  die  p  unter  normalen  Verhältnissen  parallel
mit  G  bewegen  müssen,  mit  anderen  Worten,  sie  demonstriert  die  Quantitätstheorie. ­
  „Binsenwahrheiten“  sollten  niemals  vernachlässigt  werden.
Die  größten  Grundlehren  der  Naturwissenschaft,  wie  z.  B.  die,  daß  Kräfte
im  Verhältnis  zu  Masse  und  zunehmender  Geschwindigkeit  stehen,  sind
Binsenwahrheiten.  Wenn  diese  aber  durch  spezifische  Tatsachen  in
richtiger  Weise  ergänzt  werden,  bilden  diese  „Binsenwahrheiten“  die  wertvollsten ­
  Quellen  der  Erkenntnis  mechanischer  Gesetze.  Die  Verkehrsgleichung
  geringschätzig  zu  verwerfen,  weil  sie  eine  so  selbstverständliche
Wahrheit  ist,  heißt  die  Gelegenheit  verabsäumen,  für  die  Wissenschaft
der  Nationalökonomie  einige  der  wichtigsten  und  exaktesten  Gesetze,  deren
sie  fähig  ist,  zu  formulieren.
Wir  wollen  nun  neu  feststellen,  in  welchem  kausalen  Sinne  die  Quantitätstheorie ­
  auf  Wahrheit  beruht.  Sie  ist  wahr  in  dem  Sinne,  daß  eine  der
normalen  Wirkungen  einer  Quantitätsvermehrung  des  Geldes  eine  genau  proportionale ­
  Erhöhung  des  allgemeinen  Preisniveaus  ist x ).
Die  Leugnung  dieser  Schlußfolgerung  erfordert  die  Leugnung  einer  oder
mehrerer  der  folgenden  Behauptungen,  auf  welchen  sie  beruht:
1.  Der  Verkehrsgleichung  GU  +  G'U r  =  2p  Q.
2.  Dessen,  daß  unter  normalen  Verhältnissen  eine  Zunahme  in  G  eine
proportionale  Zunahme  in  G'  verursacht.
3.  Daß  TI,  U'  oder  die  Q  unter  normalen  Verhältnissen  durch  eine
Zunahme  in  G  nicht  beeinflußt  werden.
Wenn  diese  drei  Annahmen  als  richtig  zugegeben  werden,  so  muß  auch
die  Schlußfolgerung  zugegeben  werden,  und  wenn  eine  davon  in  Abrede
gestellt  wird,  so  muß  der  Gegner  beweisen,  wo  der  Trugschluß  liegt.  Die
Berechtigung  der  ersten  Prämisse  ist  im  II.  und  III.  Kapitel  nachgewiesen
und  im  Anhang  zu  den  erwähnten  beiden  Kapiteln  mathematisch  bewiesen
worden.  Die  Wahrheit  der  zweiten  Prämisse  ist  im  III.  Kapitel  und  die
dritte  Prämisse  im  vorliegenden  Kapitel  bewiesen  worden.
Es  ist  deshalb  soviel  Sorgfalt  darauf  verwendet  worden,  diese  Theoreme
aufzustellen  und  die  Resultate  der  Beweisführung,  die  darauf  aufgebaut  ist,

1 )  Vgl.  Albert  Aupetit,  Essai  sur  la  theorie  generale  de  la  monnaie,  Paris  (Guillaumin),
            
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