F’emperatur oft recht hoch sei, so dass wo
1 Industriebranchen, wie z.B. Brauereien, Fleischkons
t dieser Erweiterung gedient st
Einzwängung in
ollen worden wären (Au
uns. zutreffend. - Was den
am Morgen anb
wegen den Unterschied
mehreren
Grossindustrie regelmäs
gleich
sic
1
Igemein erst auf diese St
al
ul
; aus dem Bericht
rvorgeht, einzelne Industrien in den Som
der Arbeiterschaft früher anfangen, so möchte es wohl
ein, die Stunde des erlaubten Aı auf 5 Uhr
ist dies übrigens eine Frage von untergeordneter
kürzer die gesetzliche Arbeitszeit wird, desto frag-
at naturgemäss die gesetzliche Festsetzung des
Beginnes und Endes.‘“*) Im Interesse der Arbeitersc
es immerhin liegen, dass allfällige: Ueberzeitstunden el
mM Mar; x % : . An m
IM Morgen als am Abend zugesetzt würden. Aus diesen Gründen
Kommt
Men wir zu folgendem Antrag:
Dieregelm ässige Arbeitszeit der Fabrikarbei-
r muss bei Einschichtenarbeit zwischen mor-
gens 5 Uhr und abends 8 Uhr verlegt werden.
) Otto Lang: „Die Arbeit erwachsener Männer.‘ Internationaler Kon-
ir Arbeiterschutz in Zürich. Zürich 1897. Seite 65.