Full text: Die hygienischen Verhältnisse der Insel Formosa

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Das Innere der Opiumfabrik des Monopolamts 
lassen werden, es sei denn, daß ein gewohnheitsmäßiger Opium 
raucher seinerzeit aus irgend welchen Gründen nicht in die Liste auf 
genommen worden war. Auf diese Weise, hoffte man, werde sich das 
Opiumrauchen nicht über die bisherigen Raucher hinaus verbreiten. 
Gänzlich freilich konnte man dies infolge der oben angedeuteten 
Sitten und Gewohnheiten nicht verhindern. Da es sich herausstellte, 
daß im Laufe der Zeit unvermerkt ziemlich viele Individuen von 
jenem Laster angesteckt worden waren, so wurden zweimal, in den 
Jahren 1904 und 1908, außerordentliche Verfügungen erlassen und 
den inzwischen neu festgestellten Opiumrauchern die Raucherlaubnis 
erteilt. Zu gleicher Zeit wurden die Ausführungsbestimmungen zum 
Opiumgesetz mit Rücksicht auf die seither zutage getretenen 
Mängel einer Revision unterworfen: es sollte für einen jeden Raucher 
die täglich zulässige Dosis festgesetzt, Einkauf und Besitz von Dosen 
für mehr als zwei Tage verboten und den Kleinhändlern vorge 
schrieben werden, das jemals gekaufte Quantum sowie das Datum 
des Einkaufs in ein dem Konsumenten abzuverlangendes, behördlich 
gestempeltes Buch einzutragen.
	        
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